Objektbeschreibung
Zur Versteigerung kommt eine Liegenschaft bestehend aus einer gewerblichen Teileigentumseinheit “Markthalle” genannt sowie zwei “Wohnungen” und 9 Pkw.-Einstellplätzen. Der Gutachter führt aus, dass sowohl bei der “Markthalle” wie auch bei den beiden “Wohnungen” keine Klarheit über den tatsächlichen Stand der Bau- und Nutzungsgenehmigung vorliegt. Auf dem ca. 28.000 m² großen Grundstücksareal wurde im etwa Jahre 1984 ein Wohnkomplex mit insgesamt 398 Wohnungen und 12 gewerblich genutzten Teileigentumseinheiten errichtet. Zudem wurden zwei Tiefgaragenbereiche mit ca. 433 Pkw.-Einstellplätzen gebaut. Der Versteigerungsgegenstand befindet sich “Wiener Weg 14, 50858 Köln”, im dortigen Erdgeschoß. Dem gerichtsbestellten Gutachten ist zu entnehmen, dass die Räumlichkeiten ursprünglich als Supermarkt dienten und vom jetzigen Eigentümer zu einer “Markthalle” nebst zweier “Wohnungen” umgebaut wurden. Der Gutachter führt weiter aus, dass diese Umnutzung im Jahr 2015 stattgefunden hat. Der Ausbau der Wohnungen soll abweichend von einer existierenden Baugenehmigung (05.05.2015/Aktenzeichen liegt nicht vor) erfolgt sein. Auflagen, die in einem Brandschutzgutachten (15.12.2014) aufgeführt sein sollen, sollen nicht eingehalten worden sein. Beide Unterlagen liegen unserem Haus nicht vor. Gemäß gerichtsbestelltem Gutachten, erfolgte bis zum Tage der Fertigstellung des Gutachtens auch keine Änderung der Teilungserklärung. Weitere, teilweise als “erheblich” benannte Mängel sind im gerichtsbestellten Gutachten dargestellt. Der Gutachter gibt die “Markthalle” mit einer Fläche von ca. 550 m² an. Die Angabe für die beiden “Wohnungen” liegt bei 86m² (26m² und 60m²). Für den gewerblich genutzten Bereich des Versteigerungsobjektes wurde eine Nutzung im Bereich “Einzelhandel, Büro, Service” angestrebt. Die “Markthalle” ist aufgrund des teilweise desolaten Zustandes aktuell nicht vermietungsfähig. Die beiden
“Wohnungen” sind aktuell vermietet. Nähere Informationen zu tatsächlichen Mieteinnahmen der “Wohnungen” liegen uns nicht vor. Der Gutachter beziffert den Mietwert der “Markthalle” -nach Fertigstellung- auf monatlich 10 EUR/m² was einem jährlichen Mietwert von EUR 66.000 entspricht. Als Mietwert für die beiden “Wohnungen” hat der Gutachter EUR 12,00/m² monatlich angesetzt. Dies entspricht EUR 12.384 p.a.. Der Mietwert der Pkw.-Einstellplätze wurde mit EUR 5.400 p.a angegeben. Der gutachterlich angesetzte Jahresmietwert für die beide Versteigerungseinheiten beträgt demnach EUR 83.244 p.a. Ein Eine getrennte Zuschlagserteilung zur “Markthalle” bzw. für die Kfz.-Einstellplätze ist nicht möglich. Gerne stehen wir Ihnen mit weiteren Informationen und zur Einsichtnahme in das gerichtsbestellte Gutachten, zum Versteigerungsverfahren allgemein und zum Gebotsverfahren (Mindestgebotshöhe, Zuschlagserteilung und Stellung von Sicherheiten) zur Verfügung. Rufen Sie uns an. Wir freuen uns auf Sie.