Notarkosten Tabelle 2026 – Gebühren nach GNotKG verständlich erklärt
Sie interessieren sich für Notarkosten? In Deutschland sind diese bundesweit gesetzlich festgelegt und öffentlich einsehbar. Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) regelt präzise, welche Gebühren anfallen. Erfahren Sie hier alles Wichtige über die Notarkosten Tabelle.
Die gesetzliche Systematik der Notargebühren
Für Notare ist die Gebührentabelle B maßgeblich. Sie müssen verstehen, dass die Gebühr kein fixer Betrag ist. Vielmehr richtet sie sich stets nach dem vertraglich geregelten Geschäftswert. Dies bedeutet, dass die Gebühr absolut mit dem Wert ansteigt, während sie gleichzeitig prozentual sinkt.
Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
Das GNotKG bildet die rechtliche Grundlage für alle Notarkosten. Es definiert präzise, wie Notargebühren zu berechnen sind und welche Faktoren dabei eine Rolle spielen. Sie finden hier die detaillierten Vorschriften, die für jede notarielle Tätigkeit relevant sind.
Bedeutung des Geschäftswerts für die Gebührenhöhe
Entscheidend für die Berechnung Ihrer Notarkosten ist der Geschäftswert. Wie bereits erwähnt, ist die Gebührentabelle B maßgeblich. Die Gebühr ist kein fixer Betrag, sondern richtet sich nach dem vertraglich geregelten Geschäftswert.
Dies bedeutet konkret, dass die Höhe der Notargebühren direkt vom Wert des Geschäfts abhängt, das Sie beurkunden lassen möchten. Beachten Sie, dass die Gebühr absolut mit dem Wert ansteigt, jedoch prozentual sinkt. Je höher der Geschäftswert, desto höher ist die absolute Gebühr, aber der prozentuale Anteil am Geschäftswert nimmt ab.
Die Gebührentabelle B und Wertstaffelungen
Verständlicherweise fragen Sie sich, wie Notarkosten konkret berechnet werden. Die Gebührentabelle B des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) bildet hierfür die Grundlage und staffelt die Gebühren nach dem Geschäftswert. Dabei ist zu beachten, dass die prozentuale Belastung mit steigendem Geschäftswert tendenziell abnimmt, was eine progressive Struktur widerspiegelt. Sie werden feststellen, dass für höhere Werte zwar absolut höhere Gebühren anfallen, der relative Anteil jedoch sinkt.
Gebührenbeispiele für verschiedene Wertstufen
Betrachten Sie einige Beispiele: Für einen Geschäftswert von 1.001-1.500 € beträgt die Gebühr 23 € (2,3-1,53 %). Bei 10.001-13.000 € zahlen Sie 83 € (0,83-0,64 %). Ein Wert von 110.001-125.000 € kostet 300 € (0,27-0,24 %).
Kostenberechnung bei hohen Geschäftswerten über 3 Millionen Euro
Außerdem ist es wichtig zu wissen, dass ab einem Geschäftswert von 3 Millionen Euro, bei dem die Gebühr 4.935 € (0,16 %) beträgt, eine spezielle Berechnung nach § 34 Abs. 2 GNotKG greift.
Diese spezifische Regelung sieht vor, dass Sie über 3 Millionen Euro gestaffelte Zuschläge zahlen. Konkret bedeutet dies: bis 10 Millionen Euro erhöhen sich die Gebühren um 80 € je 50.000 €, bis 20 Millionen Euro um 130 € je 200.000 €, bis 30 Millionen Euro um 150 € je 250.000 € und über 30 Millionen Euro um 120 € je 1 Million Euro. Bei einem Geschäftswert von 10 Millionen Euro liegt die Gebühr beispielsweise bei 11.385 €, was etwa 0,11 % entspricht.
Das Kostenverzeichnis: Multiplikatoren und Faktoren
Entscheidend für die Berechnung Ihrer Notarkosten ist das Kostenverzeichnis, welches spezifische Multiplikatoren festlegt. Diese Faktoren reichen von 0,5 für einfache Dienstleistungen bis zu 2,0 für komplexe Rechtsgeschäfte. Sie spiegeln den Aufwand und die Verantwortung wider, die der Notar bei der Erbringung seiner Leistungen übernimmt.
Anwendung der Faktoren 0,5 bis 2,0
So sehen Sie beispielsweise einen Faktor von 0,5 für Unterschriftsbeglaubigungen, etwa im Handelsregister, oder für einfache Erklärungen. Viele Tätigkeiten, wie Entwürfe oder Beurkundungen, werden mit dem Standardfaktor 1,0 berechnet, während klassische Kauf- oder Gesellschaftsverträge den Faktor 2,0 aufweisen.
Abgrenzung von Entwurfs- und Beurkundungsgebühren
Beachten Sie, dass in Ihrer Rechnung die Faktoren oft als „1,0 Gebühr“ ausgewiesen werden, auch wenn der zugrundeliegende Multiplikator ein anderer ist. Dies bedeutet, dass die spezifische Gebühr für den Entwurf oder die Beurkundung bereits den Faktor 1,0 beinhaltet, unabhängig davon, ob die Tätigkeit selbst einen geringeren oder höheren Faktor rechtfertigen würde.
Verständlicherweise ist die Unterscheidung zwischen Entwurfs- und Beurkundungsgebühren oft fließend, da viele notarielle Dienstleistungen beide Aspekte umfassen. Wenn Sie einen Notar mit der Erstellung eines Vertrages beauftragen, ist der Entwurf in der Regel bereits Teil der umfassenderen Beurkundungsgebühr. Das Kostenverzeichnis berücksichtigt dies, indem es für viele Standardtätigkeiten einen Faktor von 1,0 vorsieht, der sowohl den Entwurf als auch die anschließende Beurkundung abdeckt. Nur in Ausnahmefällen, wenn beispielsweise lediglich ein Entwurf ohne Beurkundung gewünscht wird, können separate Gebühren anfallen, die dann den jeweiligen Faktoren des Kostenverzeichnisses entsprechen.
Notarkosten beim Immobilien- und Grundstückskauf
Zusammensetzung der Kosten bei Immobilienübertragungen
Die Notarkosten setzen sich primär aus der Beurkundung des Kaufvertrags (Faktor 2,0), dem Vollzug (0,5) und der Betreuung (0,5) zusammen. Diese Faktoren bilden die Basis für die Berechnung Ihrer Gebühren.
Die Rolle von Vollzugs- und Betreuungsgebühren
Weiterhin sind Vollzugs- und Betreuungsgebühren, jeweils mit einem Faktor von 0,5, essenziell. Sie gewährleisten die rechtssichere Abwicklung und Begleitung Ihres gesamten Kaufprozesses.
Gerade diese Gebührenanteile, der Vollzug und die Betreuung, stellen sicher, dass alle notwendigen Schritte nach der Vertragsunterzeichnung korrekt und fristgerecht erfolgen. Dies umfasst beispielsweise die Einholung notwendiger Genehmigungen oder die Kommunikation mit dem Grundbuchamt. Sie sichern somit die reibungslose Übertragung Ihres Eigentums.
Kostenverteilung und Daumenregeln für Erwerber
Typischerweise tragen Sie als Käufer die meisten Kosten. Eine Daumenregel besagt, dass Sie mit 1,0-1,5 % des Kaufpreises (ohne Finanzierung) rechnen sollten.
Hinzukommen bei einer Finanzierung zusätzliche Kosten von 0,2-0,5 % der Grundschuldsumme. Beachten Sie, dass Grundbuchkosten gesondert beim Amtsgericht anfallen und ohne Umsatzsteuer berechnet werden. Der Verkäufer übernimmt lediglich die Kosten für die Löschung alter Belastungen. Auch bei Wohnungskäufen (WEG) gilt diese Gebührenlogik.
Zusatzgebühren, Auslagen und steuerliche Aspekte
Neben den Hauptgebühren, die Sie bereits kennen, gibt es weitere Posten, die Ihre Notarkosten beeinflussen können. Diese Zusatzgebühren, Auslagen und steuerlichen Aspekte sind entscheidend, um die Gesamtkosten einer notariellen Dienstleistung vollständig zu verstehen. Sie sollten sich bewusst sein, dass bestimmte Vertragstypen und optionale Leistungen zusätzliche Kosten verursachen, die Sie in Ihrer Budgetplanung berücksichtigen müssen.
Besonderheiten bei Bauträgerverträgen und Erbbaurechten
Bei Bauträgerverträgen berechnet sich der Gesamtwert aus Grundstück und Bauleistung, was die Gebührenbasis erhöht. Erbbaurechte haben, ebenso wie neue Dienstbarkeiten, eigene Geschäftswerte, die gesondert in die Berechnung einfließen. Beachten Sie diese spezifischen Faktoren für eine präzise Kostenschätzung.
Gebühren für Dienstbarkeiten und Notaranderkonten
Optionale Leistungen wie ein Notaranderkonto (1,0) und eine Rangbescheinigung (0,3) sind weitere Kostenfaktoren. Wenn eine Beurkundung nicht zustande kommt, fällt eine Entwurfsgebühr an. Diese Positionen sind wichtig für Ihre Finanzplanung.
Darüber hinaus sollten Sie wissen, dass die Einrichtung eines Notaranderkontos, welches beispielsweise zur Sicherstellung der Kaufpreiszahlung dient, mit dem Faktor 1,0 des Geschäftswertes berechnet wird. Eine Rangbescheinigung, die die Rangfolge von Rechten im Grundbuch bestätigt, schlägt mit dem Faktor 0,3 zu Buche. Falls ein Entwurf erstellt, aber die Beurkundung letztlich nicht durchgeführt wird, entstehen Ihnen dennoch Entwurfsgebühren für die geleistete Arbeit des Notars.
Auslagenersatz und gesetzliche Umsatzsteuer
Zusätzlich zu den Gebühren fallen Auslagen für Porto, Kopien, Telefon und Registerabrufe an. Auf alle Notargebühren und Auslagen müssen Sie zudem 19 % Umsatzsteuer entrichten. Diese Posten sind nicht zu vernachlässigen.
Ferner müssen Sie bedenken, dass der Notar Ihnen die tatsächlichen Kosten für Materialien und Dienstleistungen, die im Rahmen Ihres Auftrags anfallen, in Rechnung stellen wird. Dazu gehören beispielsweise die Kosten für den Versand wichtiger Dokumente (Porto), die Anfertigung von Kopien, Telefonate im Zusammenhang mit Ihrem Fall sowie die Gebühren für Abrufe aus öffentlichen Registern wie dem Grundbuch oder dem Handelsregister. Die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer von 19 % wird auf die Summe aller Notargebühren und auf die genannten Auslagen erhoben, was den Gesamtbetrag weiter erhöht.
Gebühren für Testamente und Erbverträge
Notarielle Gebührensätze für Verfügungen von Todes wegen
Die Kosten für Verfügungen von Todes wegen werden durch spezifische Faktoren bestimmt. Ein Einzeltestament löst einen Faktor von 1,0 nach Tabelle B aus. Hingegen wird für ein gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag ein Faktor von 2,0 angesetzt, was die komplexere Natur dieser Dokumente widerspiegelt.
Ermittlung des Geschäftswerts bei Nachlassregelungen
Der Geschäftswert für die Berechnung der Notarkosten bei Nachlassregelungen ist der Nachlasswert. Dies bedeutet, dass die Höhe Ihres Vermögens direkt die Gebühren beeinflusst, die für die Erstellung Ihres Testaments oder Erbvertrags anfallen.
Als Geschäftswert für die notariellen Gebühren wird stets der Wert Ihres gesamten Nachlasses herangezogen. Dieser Wert bildet die Grundlage für die Anwendung der Faktoren 1,0 oder 2,0 gemäß Tabelle B, je nachdem, ob Sie ein Einzeltestament oder eine komplexere Regelung wie ein gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag wünschen.
Kosten für Registrierung und amtliche Verwahrung
Zusätzlich zu den Notargebühren fallen weitere Kosten an. Hierzu gehören die Gerichtskosten für die amtliche Verwahrung Ihres Testaments sowie die Gebühren für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister. Diese Posten sichern die Auffindbarkeit und Gültigkeit Ihrer Verfügung.
Vergessen Sie nicht, dass neben den Notarkosten auch Gebühren für die sichere Aufbewahrung Ihrer letztwilligen Verfügung anfallen. Diese umfassen die Gerichtskosten für die amtliche Verwahrung und die notwendigen Gebühren für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister, um sicherzustellen, dass Ihr Testament im Sterbefall gefunden wird.
Notarkosten Tabelle
Die manuelle Berechnung der Notarkosten anhand der im GNotKG festgelegten Staffelung der Sätze mag umständlich erscheinen. Trotzdem ermöglicht Ihnen die Notarkostentabelle eine sehr genaue Abschätzung der anfallenden Gebühren, da sie die prozentualen Werte klar aufzeigt und somit Transparenz schafft.
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FAQ – Notarkosten Tabelle
Wie berechnet man die Notarkosten?
Notarkosten werden in Deutschland nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) berechnet. Grundlage ist immer der Geschäftswert, zum Beispiel der Kaufpreis einer Immobilie oder der Nachlasswert. Die konkrete Gebühr ergibt sich aus der Gebührentabelle B und kann durch zusätzliche Positionen wie Vollzug oder Betreuung ergänzt werden.
Was kostet eine Beurkundung bei einem Notar?
Die Kosten hängen vom Geschäftswert ab. Bei Immobilien liegt die Beurkundung typischerweise bei etwa 1,0 bis 2,0 Gebühren nach GNotKG. Insgesamt betragen die Notarkosten meist rund 1,0 bis 1,5 Prozent des Kaufpreises inklusive Abwicklung.
Was kostet eine Grundbucheintragung beim Notar?
Die Grundbuchkosten selbst erhebt das Grundbuchamt. Insgesamt liegen die Kosten für Grundbucheintragung und Abwicklung meist bei etwa 0,5 Prozent des Kaufpreises. Der Notar leitet den Antrag nur weiter und berechnet dafür eine zusätzliche Vollzugsgebühr.
Wie berechnen sich die Notarkosten für ein Testament?
Die Grundlage ist der Nachlasswert. Ein Einzeltestament wird in der Regel mit einer 1,0-Gebühr berechnet, ein gemeinschaftliches Testament oder ein Erbvertrag mit 2,0 Gebühren. Zusätzlich können Kosten für Registrierung und amtliche Verwahrung entstehen.
Sind Notare alle gleich teuer?
Ja, Notare sind in Deutschland gesetzlich gebunden. Die Gebühren sind im GNotKG festgelegt, daher kosten gleiche Leistungen überall gleich viel.
Wie kann ich Notarkosten sparen?
Direkt sparen ist kaum möglich, da die Gebühren gesetzlich festgelegt sind. Einsparungen sind nur indirekt möglich, zum Beispiel durch Verzicht auf unnötige Zusatzleistungen oder durch gut vorbereitete Unterlagen.
Wie hoch sind aktuell die Notarkosten?
Bei Immobilienkauf liegen die Gesamtkosten meist zwischen 1,0 und 1,5 Prozent des Kaufpreises. Zusätzlich fallen Grundbuchkosten an, die separat berechnet werden.
Wie ermittelt der Notar mein Vermögen?
Der Notar ermittelt dein Vermögen nicht selbst. Er verwendet nur den angegebenen Geschäftswert, zum Beispiel Kaufpreis, Nachlasswert oder Unternehmenswert als Grundlage für die Gebührenberechnung.
Welche Tabelle für Notarkosten?
Es gilt die Gebührentabelle B des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG). Sie regelt die Gebühren abhängig vom Geschäftswert.
Was ist der teuerste Fehler beim Hausverkauf?
Der teuerste Fehler ist meist eine fehlerhafte oder unvollständige notarielle Vertragsgestaltung. Das kann zu rechtlichen Problemen, zusätzlichen Kosten oder Haftungsrisiken führen.
Quellen:
- Gesetzestexte
- § 19 GNotKG (Kostenberechnung durch Notar)
- Immobilienkauf für Dummies; Von Steffi Sammet, Stefan Schwartz · 2015; ISBN: 9783527699704, 3527699708
- Leipziger Gerichts- & Notarkosten-Kommentar (GNotKG); Von Thomas Renner, Volker Heinze, Dirk-Ulrich Otto · 2024; ISBN: 9783452303394, 345230339X
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