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    Online-Bewertung - Immobilienbewertung - S Immobilienpartner Köln Bonn

Immobilien­bewertung online – schnell und kostenfrei

Berechnen Sie jetzt unverbindlich den Wert Ihrer Immobilie im Raum Köln und Bonn

Sie möchten schnell, einfach und kostenlos wissen was Ihre Immobilie in Köln, Bonn oder Düsseldorf wert ist?

Dann sind Sie bei uns genau richtig. Mit unserer digitalen Onlinebewertung haben Sie die Möglichkeit ortsunabhängig und zu jeder Zeit eine erste unverbindliche Preiseinschätzung für Ihre Immobilie zu erhalten. Einfach oben die Daten eingeben und im Anschluss bequem Ihren Immobilienwert per E-Mail erhalten.

Da jede Immobilie einzigartig ist, ersetzt diese Analyse keine fundierte Marktwerteinschätzung durch unsere Immobilien-Experten, die gerne persönlich auf die individuellen Besonderheiten Ihrer Immobilie eingehen.

Oder wollen Sie eine Empfehlung für alternative Wohnmodelle erhalten?
Dann starten Sie jetzt den Immobilienrenten Check!

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Wieso den Wert der Immobilie berechnen?

Es gibt verschiedene Gründe den Wert einer Immobilie zu berechnen:

  • Sie haben eine Wohnung oder ein Haus geerbt und möchten einen möglichen Verkaufspreis ermitteln?
  • Die Kinder sind aus dem Haus und die Immobilie soll veräußert oder verschenkt werden?
  • Sie möchten sich vergrößern und die vorhandene Immobilie als Eigenkapital einsetzen?
  • Oder Sie möchten einfach nur wissen, ob der Preis beim Immobilienverkauf angemessen und fair ist?

Wie berechnet man den Wert einer Immobilie?

In all den o.g. Fällen gibt Ihnen der Immobilienwert unseres Bewertungstools eine gute Indikation. Der Algorithmus des Preisfinders ermittelt einen möglichen Verkehrswert oder Marktpreis der Immobilie. Zur Ermittlung des Beleihungswerts Ihrer Immobilie, bspw. als Bemessungsgrundlage einer Baufinanzierung, würde ein zu beauftragender Gutachter detaillierter vorgehen. Die unterschiedlichen Immobilienwerte sind folgend erläutert:

Verkehrswert / Marktpreis der Immobilie

Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks, ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. (Vgl. § 194 BauGB)

Der Verkehrswert ist für Immobilienbesitzer häufig schwer zu ermitteln. In der Regel ist eine gute Kenntnis über den Immobilienmarkt nötig, um den Verkehrswert möglichst genau ermitteln zu können.

Die Immobilienberater der S Immobilienpartner verfügen über diese Expertise. Falls Sie Fragen haben nehmen Sie gerne Kontakt auf oder informieren Sie sich in unserem Ratgeber.

Online-Bewertung - S Immobilienpartner Köln Bonn
Online-Bewertung - Preisfinder - S Immobilienpartner Köln Bonn

Beleihungswert einer Immobilie

Der sogenannte Beleihungswert wird in der Regel im Rahmen von Baufinanzierungen durch die Bank ermittelt. Er bemisst sich dem Rahmen nach durch eine vorsichtige Bewertung der zukünftigen Verkäuflichkeit einer Immobilie. (Vgl. PfandBG §16 Abs. 2)

Der hier ermittelte Wert bemisst, inwieweit die betreffende Immobilie wertmäßig den Kredit besichert.

Der Beleihungswert soll ein vorsichtiger Wert sein, der auch dann noch erzielbar ist, wenn sich der Grundstücksmarkt gerade in einer konjunkturellen „Schwächephase“ befindet. Ferner sind Wertminderungen zu berücksichtigen, die für die bewertete Objektart typisch sind, z. B. der geringere Wert von Bestandsobjekten im Vergleich zu Neubauten oder der Wertverlust, der im Zeitablauf eines langfristigen Mietvertrags eintritt.

Je höher der Beleihungswert ausfällt, desto besser fällt in der Regel auch die Zinskondition des Immobiliendarlehens aus.

Zur Ermittlung des Beleihungswertes stehen dem Gutachter drei Wertermittlungsmethoden zur Verfügung:
(Vgl. BelWertV §4 Abs. 1 u. 2)

  • Das Sachwertverfahren
  • Das Ertragswertverfahren
  • Das Vergleichswertverfahren

Ertragswert einer Immobilie

Das Ertragswertverfahren kann bei der Wertermittlung insbesondere zur Anwendung kommen, wenn im gewöhnlichen Geschäftsverkehr (marktüblich) die Erzielung von Erträgen für die Preisbildung ausschlaggebend ist, z.B. bei Mietwohngrundstücken, Wohnungseigentum und gewerblich genutzten Immobilien. Der Ertragswert wird auf der Grundlage marktüblich erzielbarer Erträge ermittelt. Hierbei wird im ersten Schritt ebenfalls der Bodenwert ermittelt. Hinzu kommt der Reinertrag (Rohertrag abzgl. Bewirtschaftungskosten), gemindert um eine angemessene Bodenwertverzinsung (Bodenwert x Liegenschaftszins), multipliziert mit einem zu berechnenden Barwertfaktor. (Vgl. ImmoWertV § 17 – 20)

Vergleichswert einer Immobilie

Das Vergleichswertverfahren kann bei der Wertermittlung insbesondere zur Anwendung kommen, wenn im gewöhnlichen Geschäftsverkehr (marktüblich) eine ausreichende Zahl von Vergleichspreisen vorliegen, z.B. bei Eigentumswohnungen, Reihenhaussiedlungen. Für die Ableitung der Vergleichspreise sind die Kaufpreise solcher Grundstücke heranzuziehen, die hinreichend übereinstimmende Grundstücksmerkmale aufweisen. Sofern regional nicht ausreichend Vergleichspreise vorliegen, können auch Vergleichspreise aus anderen vergleichbaren Gebieten herangezogen werden. Bei bebauten Grundstücken ist es möglich auch geeignete Vergleichsfaktoren heranzuzuziehen, z.B. einen Vervielfältiger für den jährlichen Ertrag bei Mehrfamilienhäusern. (Vgl. ImmoWertV § 15)

Objektspezifische Merkmale mit Einfluss auf den Grundstückswert

Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale wie beispielsweise eine wirtschaftliche Überalterung, ein überdurchschnittlicher Erhaltungszustand, Baumängel oder Bauschäden, sowie von den marktüblichen erzielbaren Erträgen erheblich abweichende Erträge, können, soweit das dem gewöhnlichen Geschäftsverkehr entspricht, durch marktgerechte Zu- oder Abschläge oder in anderer geeigneter Weise berücksichtigt werden. (Vgl. ImmoWertV. § 8) Als wertbeeinflussende Rechte und Belastungen kommen insbesondere Dienstbarkeiten, Nutzungsrechte, Baulasten sowie wohnungs- und mietrechtliche Bindungen in Betracht.

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