Wie genau die Antragsstellung funktioniert und welche Daten ihr angeben müsst erfahrt ihr in unserem informativen Video. In 4 Schritten zeigt Euch unser Immobilien-Experte Kambiz Payandeh, wie ihr möglichst schnell und unkompliziert Eure Einmalzahlung erhaltet.
Die wichtigsten Informationen zur Energiepreispauschale
Du bist Student/in oder Fachschüler/in?
Dann schau dir gerne unser neustes Video zur Energiepreispauschale an.
Wir leiten Dich in 4 Schritten durch die Antragstellung für die Einmalzahlung.
Der Anstieg der Kosten für Heizung, Strom und Lebensmittel belastet uns alle. Doch besonders für die jüngere Generation stellt die Kostenentwicklung der letzten Zeit eine finanzielle Herausforderung dar.
Aufgrund der hohen Energiekosten hat der Bundestag nun das „Gesetz des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“, kurz BMBF, zur Einmalzahlung einer Energiepreispauschale für Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler beschlossen. Durch eine einmalige Zahlung in Höhe von 200€, sollen etwa 3,5 Millionen junge Menschen in der Ausbildungszeit finanziell unterstützt werden. Die Antragstellung ist seit dem 15. März 2023 online über die Plattform einmalzahlung200.de möglich. Die Antragsberechtigten kriegen die 200€-Zahlung dann in der Regel innerhalb weniger Tage auf ihr Konto überwiesen.
Anspruch auf die Zahlung der Energiepreispauschale haben laut Gesetz:
- Studierende, die zum Zeitpunkt des 1. Dezembers 2022 an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben waren und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
- Fachschüler und Fachschülerinnen die zum Zeitpunkt des 1. Dezembers 2022 an einer Ausbildungsstätte in Deutschland angemeldet waren, ihren Wohnsitz in Deutschland haben und einen Bildungsgang mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses absolvieren oder einen Bildungsgang besuchen, dessen Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt.
- Schülerinnen und Schüler in vergleichbaren Bildungsgängen unter den vorab genannten Voraussetzungen.











