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Hausverkauf: Welche Kosten trägt der Verkäufer? Alle Kosten im Überblick

Beim Hausverkauf fallen für Eigentümer verschiedene Kosten an, die häufig unterschätzt werden. Neben Ausgaben für den Energieausweis, die Vermarktung oder die Maklerprovision können auch Notarkosten für die Löschung von Belastungen, mögliche Steuerzahlungen sowie Finanzierungskosten anfallen. Welche Kosten Verkäufer tatsächlich tragen müssen, welche Ausgaben steuerlich absetzbar sind und wie sich die Gesamtkosten reduzieren lassen, erfahren Sie in diesem Überblick.

Hausverkauf Kosten

Das Wichtigste in Kürze:

  • Beim Hausverkauf entstehen für den Eigentümer verschiedene Kosten, darunter die Gebühren für den obligatorischen Energieausweis (50-300 Euro), Notarkosten für die Löschung von Rechten Dritter (ansonsten trägt sie der Käufer) und gegebenenfalls die Spekulationssteuer, wenn die Zehn-Jahres-Frist nicht eingehalten wird.
  • Seit Dezember 2020 teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision zu je 50%, wobei der Verkäufer seinen Anteil nachweislich zuerst zahlen muss. Die Höhe der Provision variiert je nach Bundesland zwischen 3,57% und 7,14% des Kaufpreises.
  • Kosten wie Vermarktungskosten, Rechtsberatung, Fahrtkosten, Modernisierungskosten sowie Ausgaben für den Energieausweis und Grundbucheinträge können unter bestimmten Bedingungen steuerlich abgesetzt werden, um die Steuerlast auf den Verkaufsertrag zu mindern.

Gesetzliche Dokumentationspflichten und Vorbereitungskosten

Neben den offensichtlichen Kosten für die Vermarktung Ihrer Immobilie dürfen Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflichten nicht unterschätzen. Seit 2009 sind Sie als Verkäufer verpflichtet, spätestens beim Besichtigungstermin einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Andernfalls drohen Ihnen empfindliche Bußgelder. Zudem entstehen bei einem Privatverkauf weitere Kosten für Anzeigen, Gebühren bei Ämtern und ein nicht zu unterschätzender Zeitaufwand, der als Opportunitätskosten betrachtet werden sollte.

Der Energieausweis: Verbrauchs- vs. Bedarfsausweis

Sie müssen seit 2009 beim Besichtigungstermin einen Energieausweis vorlegen. Ein Verbrauchsausweis kostet Sie zwischen 50 und 80 Euro. Ein umfassenderer Bedarfsausweis mit detaillierter Analyse schlägt hingegen mit rund 300 Euro zu Buche.

Kostenfaktoren bei der Eigenvermarktung und Inseratsschaltung

Zusätzlich zum Energieausweis entstehen Ihnen bei einem Privatverkauf Kosten für Anzeigen und Ämter. Auch der hohe Zeitaufwand, der bei der Eigenvermarktung anfällt, stellt eine Form von Kosten dar.

Ferner müssen Sie bedenken, dass die Eigenvermarktung Ihres Hauses nicht nur finanzielle Ausgaben, sondern auch einen erheblichen Zeitaufwand mit sich bringt. Diese sogenannten Opportunitätskosten sollten Sie in Ihre Kalkulation einbeziehen, da die Zeit, die Sie in die Verkaufsbemühungen investieren, anderweitig genutzt werden könnte.

Notarielle Abwicklung und Grundbuchgebühren

Ein Immobilienverkauf erfordert zwingend die notarielle Beurkundung, um rechtsgültig zu sein. Die damit verbundenen Notarkosten, inklusive der Gebühren für das Grundbuchamt, belaufen sich typischerweise auf 1 bis 1,5 Prozent des Kaufpreises. Diese Kosten werden in den meisten Fällen vom Käufer übernommen, doch als Verkäufer tragen Sie dennoch bestimmte Ausgaben.

Die Rolle des Notars als neutraler Mittler

Als Notar fungiert der Notar als unabhängiger und unparteiischer Mittler zwischen Käufer und Verkäufer. Er sorgt für die rechtliche Korrektheit des Kaufvertrags und klärt Sie über alle relevanten Aspekte auf. Seine Anwesenheit ist für die Rechtsgültigkeit des Immobilienverkaufs unerlässlich.

Kosten der Lastenfreistellung und Löschung der Grundschuld

Sie als Verkäufer sind für die Löschung von Rechten Dritter verantwortlich. Dazu gehören beispielsweise Grundschulden oder Wohnrechte, die im Grundbuch eingetragen sind. Die damit verbundenen Kosten müssen Sie selbst tragen. Diese Löschung ist eine wichtige Voraussetzung für den lastenfreien Übergang der Immobilie an den Käufer. Ohne diese Freistellung kann der Verkauf nicht vollständig abgeschlossen werden. Achten Sie daher darauf, alle notwendigen Schritte frühzeitig einzuleiten und die damit verbundenen Gebühren zu kalkulieren.

Haftung bei geplatzten Kaufverträgen und Rücktritt

Sollte der Vertrag nicht zustande kommen, trägt der Auftraggeber des Entwurfs die Kosten. Bei einem Rücktritt nach der Unterzeichnung des Vertrages liegt die Kostenlast beim Käufer. Beachten Sie, dass diese Regelungen finanzielle Risiken bergen können, falls ein Verkauf scheitert. Es ist daher ratsam, die Vertragsbedingungen und möglichen Szenarien genau zu prüfen, bevor Sie oder der Käufer verbindliche Schritte unternehmen.

Maklerprovision und gesetzliche Neuregelungen

Die Neuregelung der Provisionsverteilung seit 2020

Seit Dezember 2020 gilt bei privaten Immobilienverkäufen eine gesetzliche Provisionsteilung. Sie tragen als Verkäufer, ebenso wie der Käufer, jeweils 50 % der Maklergebühr. Die Provision liegt je nach Bundesland zwischen 3,57 % und 7,14 % des Kaufpreises.

Leistungsspektrum und Zeitersparnis durch professionelle Vermittlung

Ein Makler bietet Ihnen diverse Vorteile. Dazu gehören eine professionelle Wertermittlung, effiziente Vermarktung und rechtliche Sicherheit bei der Abwicklung Ihres Verkaufs. Dies spart Ihnen wertvolle Zeit und Mühe.

Zudem sorgt der Makler für eine realistische Einschätzung des Marktwertes Ihrer Immobilie, was eine entscheidende Basis für einen erfolgreichen Verkauf darstellt. Er übernimmt die aufwendige Organisation von Besichtigungsterminen und die Kommunikation mit potenziellen Käufern, wodurch Sie erheblich entlastet werden. Auch die Erstellung aussagekräftiger Exposés und die Platzierung auf relevanten Immobilienportalen fallen in den Aufgabenbereich des Maklers. Diese umfassende Betreuung minimiert Ihr Risiko und maximiert Ihre Verkaufschancen.

Einkommensteuer und Spekulationsfristen

Daneben müssen Sie die Einkommensteuer und Spekulationsfristen berücksichtigen, wenn Sie Ihr Haus verkaufen. Gewinne aus dem Hausverkauf müssen versteuert werden, wenn zwischen Erwerb und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen. Diese sogenannte Spekulationssteuer kann einen erheblichen Kostenfaktor darstellen, dessen Höhe sich nach Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz und dem erzielten Wertgewinn richtet. Es ist daher entscheidend, die genauen Fristen und Ausnahmen zu kennen, um unerwartete Steuerbelastungen zu vermeiden.

Regelungen zur Eigennutzung für Steuerbefreiungen

Die Steuer entfällt vollständig, wenn Sie die Immobilie im Verkaufsjahr und den zwei vorangegangenen Jahren selbst genutzt haben. Dies stellt eine wichtige Ausnahme dar, die viele Eigentümer betrifft.

Weiterhin ist die Eigennutzung eine zentrale Bedingung für die Steuerbefreiung. Die Spekulationssteuer entfällt, wenn Sie die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Jahren ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben. Diese Regelung soll private Immobilieneigentümer entlasten, die ihr Eigenheim verkaufen. Achten Sie darauf, dass diese Eigennutzung lückenlos nachweisbar ist, um die Befreiung in Anspruch nehmen zu können.

Steuerliche Absetzbarkeit und Sonderfälle

Übersicht abzugsfähiger Werbungskosten zur Minderung der Steuerlast

Sie können verschiedene Kosten absetzen, um Ihre Steuerlast zu mindern. Hierzu zählen Vermarktungskosten, Rechtsberatung, Fahrtkosten, Modernisierungskosten sowie Gebühren für den Energieausweis und das Grundbuch. Beachten Sie, dass Gutachten oder Maklergebühren bei einem privaten Verkauf nicht absetzbar sind.

Steuerliche Risiken beim Immobilienverkauf unter Verkehrswert

Ein Verkauf unter Wert, beispielsweise für 1 Euro an Angehörige, birgt erhebliche steuerliche Risiken. Dies kann die Auslösung einer Schenkungssteuer zur Folge haben, die Sie als Verkäufer oder den Käufer empfindlich treffen kann.

Vermeiden Sie unbedingt den Verkauf Ihrer Immobilie zu einem Preis, der deutlich unter dem Verkehrswert liegt, insbesondere wenn Sie an nahestehende Personen verkaufen. Das Finanzamt betrachtet solche Transaktionen genau und stuft sie oft als verdeckte Schenkung ein. Eine solche Bewertung führt dazu, dass der Differenzbetrag zwischen dem tatsächlichen Verkaufspreis und dem Verkehrswert als Schenkung angesehen wird, wodurch Schenkungssteuer fällig wird. Informieren Sie sich daher umfassend vor einem solchen Schritt.

Laufende Steuern und Finanzierungskosten

Grunderwerbsteuer und Grundsteuer im Übergangsprozess

Normalerweise trägt der Käufer die Grunderwerbsteuer, die zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises liegt. Die Grundsteuer als Gemeindesteuer hingegen zahlen Sie in vier Raten, nämlich im Februar, Mai, August und November.

Die Vorfälligkeitsentschädigung bei Kreditablösung

Falls Sie laufende Kredite vorzeitig auflösen, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung für entgangene Zinsen verlangen.

Diese Entschädigung wird fällig, wenn Sie Ihr Darlehen vor dem vereinbarten Laufzeitende zurückzahlen. Banken berechnen diese Summe, um den Zinsverlust auszugleichen, der ihnen durch die vorzeitige Rückzahlung entsteht. Sie sollten dies bei der Finanzplanung für Ihren Hausverkauf unbedingt berücksichtigen, um unerwartete Kosten zu vermeiden.

Alternative Verkaufsmodelle und der Immobilien-Teilverkauf

Neben den traditionellen Verkaufsstrategien gibt es innovative Ansätze, die Ihnen Flexibilität bieten können, wenn Sie den vollen Verkauf Ihrer Immobilie vermeiden möchten. Ein solches Modell ist der Immobilien-Teilverkauf. Hierbei veräußern Sie maximal 50 % Ihrer Immobilie gegen eine sofortige Auszahlung. Während Sie ein Wohnrecht behalten, müssen Sie jedoch ein monatliches Nutzungsentgelt entrichten. Es ist wichtig zu beachten, dass Sie beim Teilverkauf meist weiterhin sämtliche Instandhaltungs- und Unterhaltskosten tragen. Dies kann dazu führen, dass dieses Modell finanziell oft teurer ist als ein herkömmlicher Kredit.

Funktionsweise und Kostenstruktur des Teilverkaufs

Grundsätzlich veräußern Sie beim Teilverkauf bis zu 50 % Ihrer Immobilie für eine Sofortzahlung. Sie behalten ein Wohnrecht, entrichten aber ein monatliches Nutzungsentgelt. Beachten Sie, dass Sie meist weiterhin alle Instandhaltungs- und Unterhaltskosten tragen müssen.

Das Nutzungsentgelt und die Instandhaltungspflicht des Eigentümers

Zusätzlich zu einem monatlichen Nutzungsentgelt tragen Sie beim Teilverkauf in der Regel sämtliche Instandhaltungs- und Unterhaltskosten. Dies macht das Modell oft kostspieliger als einen Kredit.

Ferner müssen Sie bedenken, dass Sie als Verkäufer beim Teilverkauf nicht nur ein monatliches Nutzungsentgelt entrichten, sondern auch weiterhin für alle Instandhaltungs- und Unterhaltskosten Ihrer Immobilie verantwortlich sind. Diese fortlaufenden Verpflichtungen, kombiniert mit dem Nutzungsentgelt, können die Gesamtkosten dieses Modells erheblich erhöhen und es im Vergleich zu einem Bankkredit als die teurere Option erscheinen lassen. Prüfen Sie daher genau, ob die sofortige Liquidität die langfristigen Ausgaben rechtfertigt.

Fazit Hausverkauf: Kosten für den Eigentümer

Zusammenfassend müssen Sie als Verkäufer beim Hausverkauf wichtige Kostenpunkte berücksichtigen. Denken Sie an die Spekulationsfristen, die Maklerprovision gemäß neuem Recht und mögliche Ausgaben für die Lastenfreistellung. Auch die Kosten für den Energieausweis dürfen Sie in Ihrer Kalkulation nicht vergessen, um den Gesamtbetrag korrekt zu erfassen.

S Immobilienpartner unterstützt Sie dabei, alle Fragen zu Notarkosten, Nebenkosten und der Wertermittlung der Immobilie zu klären, und begleitet Sie sicher von der Planung bis zur Vertragsunterzeichnung.

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FAQ Hausverkauf: Alle Kosten im Überblick

Beim Hausverkauf können für den Eigentümer verschiedene Kosten anfallen. Dazu gehören die Kosten für den Energieausweis, gegebenenfalls Maklerprovisionen, Gebühren für die Löschung von Grundschulden oder anderen Belastungen im Grundbuch sowie mögliche Vorfälligkeitsentschädigungen bei laufenden Immobilienkrediten. Zusätzlich kann Spekulationssteuer fällig werden, wenn die Immobilie innerhalb der gesetzlichen Zehn-Jahres-Frist verkauft wird. Auch Ausgaben für Vermarktung, Gutachten oder kleinere Modernisierungen sollten bei der Kalkulation berücksichtigt werden.

Zu den teuersten Fehlern beim Hausverkauf zählt eine falsche Preisfestsetzung. Wird der Angebotspreis zu hoch angesetzt, verlängert sich häufig die Vermarktungsdauer und potenzielle Käufer verlieren das Interesse. Ebenso kostspielig kann ein Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist sein, da dadurch erhebliche Steuerzahlungen entstehen können. Auch die Unterschätzung von Verkaufsnebenkosten oder eine fehlende Marktanalyse führen oft zu finanziellen Nachteilen. Eine professionelle Wertermittlung hilft, solche Fehler zu vermeiden.

Als Verkäufer tragen Sie in der Regel die Kosten für den Energieausweis, die Löschung bestehender Grundschulden oder Wohnrechte sowie Ihren Anteil an der Maklerprovision. Seit Dezember 2020 wird die Maklercourtage bei privaten Wohnimmobilien meist zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Darüber hinaus können Kosten für Inserate, Unterlagen, Rechtsberatung oder die vorzeitige Ablösung eines Immobilienkredits entstehen. Die eigentlichen Notar- und Grundbuchkosten des Eigentumsübergangs übernimmt dagegen normalerweise der Käufer.

Unter bestimmten Voraussetzungen können verschiedene Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählen beispielsweise Vermarktungskosten, Kosten für Rechtsberatung, Fahrtkosten im Zusammenhang mit dem Verkauf, Gebühren für den Energieausweis sowie Ausgaben für Grundbuchunterlagen. Auch wertsteigernde Modernisierungsmaßnahmen können steuerlich relevant sein. Die Absetzbarkeit hängt jedoch von der individuellen Situation und insbesondere davon ab, ob ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn vorliegt.

Die Nachfrage nach Immobilien ist häufig in den Wintermonaten am geringsten. Besonders der Dezember gilt aufgrund der Feiertage und des Jahreswechsels oft als schwieriger Verkaufsmonat. Viele Kaufinteressenten verschieben ihre Entscheidungen auf das neue Jahr. Dagegen gelten das Frühjahr und der frühe Herbst meist als besonders verkaufsstarke Zeiten. Dennoch spielen Lage, Preisgestaltung und Marktbedingungen eine deutlich größere Rolle als der konkrete Monat des Verkaufs.

Ob das Finanzamt beim Hausverkauf Steuern erhält, hängt von den Umständen des Verkaufs ab. Wird die Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb verkauft und nicht ausreichend selbst genutzt, kann Spekulationssteuer auf den Gewinn anfallen. Die Höhe richtet sich nach dem persönlichen Einkommensteuersatz des Verkäufers. Liegt eine steuerfreie Eigennutzung vor oder ist die Spekulationsfrist bereits abgelaufen, fällt in der Regel keine Einkommensteuer auf den Verkaufsgewinn an.

Die Notarkosten beim Immobilienverkauf liegen üblicherweise zwischen 1 % und 1,5 % des Kaufpreises. In diesem Betrag sind häufig auch die Gebühren für das Grundbuchamt enthalten. Die genaue Höhe richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz sowie dem Kaufpreis der Immobilie. Obwohl der Käufer die meisten Notarkosten trägt, können für den Verkäufer zusätzliche Gebühren entstehen, etwa für die Löschung von Grundschulden oder anderen Belastungen.

Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro liegen die gesamten Notar- und Grundbuchkosten meist zwischen 4.000 und 6.000 Euro. Die genaue Höhe hängt vom Umfang der erforderlichen Leistungen und Eintragungen ab. Dazu gehören die Beurkundung des Kaufvertrags, die Eintragung der Eigentumsänderung sowie weitere grundbuchrechtliche Vorgänge. Für Verkäufer entstehen zusätzlich Kosten, wenn bestehende Grundschulden oder andere Rechte aus dem Grundbuch gelöscht werden müssen.

Die Kosten für einen Grundbucheintrag richten sich nach dem Wert der Immobilie und der Art des Eintrags. Bei einem Immobilienkauf sind die Gebühren für die Eigentumsumschreibung Teil der gesamten Grundbuchkosten, die zusammen mit den Notarkosten meist etwa 1 % bis 1,5 % des Kaufpreises betragen. Einzelne Eintragungen oder Löschungen, beispielsweise von Grundschulden, verursachen zusätzliche Gebühren, deren Höhe gesetzlich festgelegt ist.

Grundsätzlich übernimmt der Käufer die Notarkosten für die Beurkundung des Kaufvertrags sowie die Kosten der Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Der Verkäufer trägt hingegen die Kosten, die durch die Löschung bestehender Belastungen entstehen, etwa von Grundschulden oder Wohnrechten. Diese Aufteilung ist in Deutschland üblich und sorgt dafür, dass jede Partei die Kosten für die von ihr veranlassten Maßnahmen übernimmt.

Quellen:

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