Wie hoch ist die Maklerprovision?
Sie fragen sich, wie hoch die Maklerprovision ausfällt und wer diese Kosten trägt? In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige über Maklergebühren bei Miet- und Kaufimmobilien, damit Sie bestens informiert sind. Außerdem erhalten Sie einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen, die Verteilung der Kosten zwischen Käufer, Verkäufer, Vermieter und Mieter sowie die regionalen Unterschiede bei der Provision. So können Sie die anfallenden Maklerkosten realistisch einschätzen und fundierte Entscheidungen rund um den Kauf, Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie treffen.
Das Wichtigste in Kürze:
- Maklerprovision fällt nur im Erfolgsfall an: Die Vergütung wird erst fällig, wenn durch die Tätigkeit des Maklers ein Kauf- oder Mietvertrag erfolgreich zustande kommt.
- Gesetzliche Regeln zur Kostenverteilung: Beim Immobilienkauf teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen in der Regel mindestens hälftig. Bei Mietwohnungen gilt das Bestellerprinzip.
- Höhe der Provision ist regional unterschiedlich: Die Maklercourtage wird im Maklervertrag vereinbart und variiert je nach Bundesland, Objektart und Marktsituation. Eine frühzeitige Klärung der Kosten schafft Planungssicherheit.
Gesetzliche Grundlagen und der Maklervertrag
Die Bedeutung der Textform für die Rechtssicherheit
Zwingend muss der Maklervertrag in Textform, beispielsweise per E-Mail, geschlossen werden, bevor jegliche Dienstleistung beginnt. Dies stellt sicher, dass Sie als Kunde über die Konditionen, insbesondere die Höhe der Gebühr, vorab verbindlich informiert sind und maximale Rechtssicherheit genießen.
Das Erfolgshonorar als Basis der Maklertätigkeit
Grundlegend fallen die Kosten für die Maklerprovision nur im Erfolgsfall an. Dieses Prinzip schützt Sie davor, für erfolglose Bemühungen des Maklers zahlen zu müssen.
Außerdem bedeutet dies, dass der Makler ein Eigeninteresse am erfolgreichen Abschluss Ihrer Transaktion hat. Erst wenn der Makler seine Dienstleistung erfolgreich erbracht hat, beispielsweise durch den Verkauf Ihrer Immobilie oder die Vermittlung eines Mietvertrages, entsteht der Anspruch auf die vereinbarte Provision. Sie tragen somit kein Risiko für Vorleistungen, sondern bezahlen ausschließlich für ein Resultat.
Maklergebühren bei der Vermietung von Wohnraum
Das Bestellerprinzip: Wer beauftragt, der bezahlt
Seit 2015 regelt das Bestellerprinzip gemäß Paragraf 2 Abs. 1a WoVermRG die Maklerprovision bei Mietimmobilien. Sie zahlen nur, wenn Sie den Makler zuerst beauftragt haben. In der Regel beauftragt die Vermieterseite den Makler, wodurch diese auch die Kosten trägt.
Ausnahmefall Mietermakler: Aktive Suche für Mietinteressenten
Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen Sie als Mietinteressent die Maklerprovision tragen. Dies geschieht, wenn Sie einen Makler aktiv beauftragen, eine passende Mietwohnung für Sie zu finden.
Beauftragen Sie einen Makler explizit mit der aktiven Suche nach einer Mietwohnung, weil Sie beispielsweise spezifische Anforderungen haben oder es Ihnen an Zeit mangelt, können Sie als Mieter provisionspflichtig werden. In solchen Fällen agiert der Makler ausschließlich in Ihrem Interesse und wird von Ihnen für seine Dienstleistung entlohnt, da Sie ihn als “Besteller” beauftragt haben.
Gesetzliche Obergrenzen und Provisionsverbot für Doppeltätigkeit
Die Maklerprovision ist gesetzlich auf maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer begrenzt. Zudem darf ein Makler, der vom Vermieter beauftragt wurde, von Ihnen als Mieter keine Provision verlangen.
Unabhängig davon, wer den Makler beauftragt hat, ist die Höhe der Provision gesetzlich klar geregelt. Sie darf zwei Nettokaltmieten zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer nicht überschreiten. Ein Makler, der bereits vom Vermieter beauftragt und bezahlt wird, darf von Ihnen als potenziellem Mieter keinerlei Provision fordern, um eine Doppeltätigkeit zu vermeiden.
Die Verteilung der Maklerprovision beim Immobilienkauf
Seit dem 23. Dezember 2020 hat sich die Landschaft der Maklerprovisionen grundlegend verändert. Ein neues Gesetz regelt seither die Verteilung dieser Kosten, insbesondere bei Wohnungen und Einfamilienhäusern. Sie werden feststellen, dass der Halbteilungsgrundsatz hierbei die zentrale Rolle spielt, um eine faire Aufteilung der finanziellen Lasten zu gewährleisten.
Der Halbteilungsgrundsatz bei Kaufverträgen
Dieser Grundsatz besagt, dass die Käuferseite nur dann zur Kasse gebeten werden darf, wenn die Verkäuferseite mindestens den gleichen Anteil der Provision übernimmt. Das neue Gesetz, gültig seit dem 23. Dezember 2020, sorgt für eine gerechtere Verteilung.
Schutz der Verbraucher vor einseitiger Kostenbelastung
Ein wesentliches Ziel des neuen Gesetzes, in Kraft seit dem 23. Dezember 2020, ist der Schutz der Verbraucher. Es verhindert eine einseitige Kostenbelastung der Käuferseite, indem es den Halbteilungsgrundsatz festschreibt.
Mit der Einführung des neuen Gesetzes am 23. Dezember 2020 wurde ein wichtiger Schritt unternommen, um Sie als Käufer vor unverhältnismäßigen Forderungen zu schützen. Die Regelung stellt sicher, dass die Maklerprovision bei Wohnungen und Einfamilienhäusern nicht mehr ausschließlich von Ihnen getragen werden kann, sondern eine faire Beteiligung der Verkäuferseite zwingend ist. Sie müssen sich also keine Sorgen mehr machen, dass Sie alleine für die Maklerkosten aufkommen müssen, wenn der Verkäufer sich nicht beteiligt.
Regional unterschiedliche Courtagesätze zwischen 3 und 8 Prozent des Kaufpreises
Beachten Sie, dass die Maklerprovisionen regional stark variieren können. Sie bewegen sich üblicherweise zwischen 3 und 8 Prozent des Kaufpreises, abhängig vom jeweiligen Bundesland und der Marktlage.
Diese regionalen Unterschiede sind ein wichtiger Faktor, den Sie bei der Budgetplanung berücksichtigen sollten. Obwohl das neue Gesetz seit dem 23. Dezember 2020 die Verteilung der Kosten regelt, hat es keinen Einfluss auf die Höhe der Courtagesätze selbst. Sie werden feststellen, dass in einigen Regionen die Makler eine höhere Provision verlangen können als in anderen, was die Gesamtkosten Ihres Immobilienkaufs erheblich beeinflussen kann. Informieren Sie sich daher frühzeitig über die üblichen Sätze in Ihrer gewünschten Region.
Rechtsprechung des BGH zur Provisionshöhe und Objektart
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) prägt maßgeblich die Ausgestaltung der Maklerprovision und die Definition relevanter Objektarten. Ein entscheidendes BGH-Urteil besagt beispielsweise, dass Ihr Makleranspruch bei einer Doppeltätigkeit für Käufer und Verkäufer komplett entfällt, wenn keine exakt gleich hohe Provision vereinbart wurde. Dies unterstreicht die Notwendigkeit präziser und fairer Provisionsregelungen, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden und Ihren Anspruch zu sichern. Sie müssen sich dieser Besonderheit bewusst sein, um Ihre Tätigkeit gesetzeskonform auszuüben.
Konsequenzen ungleicher Provisionsvereinbarungen
Vergessen Sie nicht, dass bei einer Doppeltätigkeit für Käufer und Verkäufer eine ungleiche Provisionsvereinbarung zum vollständigen Verlust Ihres Makleranspruchs führt. Dies ist eine klare Vorgabe des BGH, die Sie bei der Gestaltung Ihrer Verträge unbedingt beachten müssen.
Definition von Einfamilienhäusern und Einliegerwohnungen
Beachten Sie, dass als Einfamilienhaus Gebäude gelten, die erkennbar für einen Haushalt gedacht sind. Dies trifft selbst dann zu, wenn eine untergeordnete gewerbliche Nutzung vorliegt, was die Definition erweitert.
Des Weiteren umfasst die BGH-Rechtsprechung die genaue Abgrenzung von Einfamilienhäusern. Sie müssen wissen, dass Gebäude als Einfamilienhäuser eingestuft werden, wenn sie primär und erkennbar für einen einzigen Haushalt konzipiert sind. Eine untergeordnete gewerbliche Nutzung, wie beispielsweise ein kleines Büro oder Atelier im Haus, ändert nichts an dieser Einstufung, solange der Wohnzweck dominant bleibt. Diese präzise Definition hilft Ihnen, die Anwendbarkeit bestimmter Regelungen korrekt zu beurteilen.
Beauftragung durch Ehepartner und deren rechtliche Wirkung
Prüfen Sie stets, ob bei der Beauftragung durch Ehepartner beide Parteien den Vertrag unterzeichnet haben. Andernfalls kann dies die Wirksamkeit des Maklervertrages und Ihren Provisionsanspruch beeinflussen.
Oftmals stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit einer Maklerbeauftragung, wenn diese durch Ehepartner erfolgt. Sie sollten sicherstellen, dass im Falle einer gemeinsamen Beauftragung durch Eheleute beide Parteien den Maklervertrag unterzeichnen. Eine alleinige Unterschrift eines Ehepartners kann unter Umständen die Gültigkeit des Vertrages und somit Ihren Provisionsanspruch beeinträchtigen, insbesondere wenn es sich um eine Immobilie im Miteigentum handelt oder die Vertretungsbefugnis des unterzeichnenden Partners nicht eindeutig geklärt ist. Achten Sie daher auf eine umfassende und rechtsgültige Unterschriftenregelung.
Spezielle Konstellationen der Beauftragung beim Kauf
Interessenvertretung durch reine Käufer- oder Verkäufermakler
Zunächst können Sie auf einen Makler treffen, der ausschließlich als Käufermakler oder Verkäufermakler tätig ist. In solchen Fällen werden die entstehenden Kosten ausschließlich von der Seite getragen, die den Makler beauftragt hat.
Die rechtliche Zulässigkeit der teilweisen Provisionsabwälzung
Alternativ existiert die Möglichkeit einer Vereinbarung, bei der die Verkäuferseite die Provision zunächst zahlt und die Hälfte später an Sie als Käuferseite abwälzt.
Diese spezifische Konstellation der teilweisen Provisionsabwälzung ist in Deutschland rechtlich zulässig und stellt eine gängige Praxis dar, insbesondere seit der Einführung des “Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser”. Es ermöglicht eine flexible Handhabung der Maklerkostenverteilung, wobei Transparenz und eine klare vertragliche Grundlage entscheidend sind, um spätere Unklarheiten zu vermeiden.
Kostenfreiheit für die nicht beauftragende Partei
Des Weiteren bedeutet dies, dass die Partei, die den Makler nicht direkt beauftragt hat, grundsätzlich keine Kosten tragen muss, sofern keine Abwälzungsvereinbarung getroffen wurde.
Folglich sind Sie als nicht beauftragende Partei vor unvorhergesehenen Kosten geschützt, solange Sie keine explizite Vereinbarung zur Übernahme von Provisionsanteilen getroffen haben. Dies unterstreicht die Bedeutung klarer Kommunikation und vertraglicher Festlegungen zu Beginn des Maklerauftrags, um Ihre finanzielle Planungssicherheit zu gewährleisten.
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Ausnahmen und steuerliche Aspekte der Maklercourtage
Frei vereinbare Provisionen bei Gewerbe und Mehrfamilienhäusern
Für Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien entfallen die gesetzlichen Deckelungen und Teilungsregeln. Hier können Sie als Auftraggeber die Maklerprovision frei mit dem Makler verhandeln. Diese Flexibilität erlaubt maßgeschneiderte Vereinbarungen.
Besonderheiten bei Ferienimmobilien und Baugrundstücken
Auch bei Ferienwohnungen und Baugrundstücken finden die gesetzlichen Deckelungen und Teilungsregeln keine Anwendung. Sie haben somit Spielraum für individuelle Provisionsvereinbarungen.
Das bedeutet, dass Sie bei der Vermittlung von Ferienimmobilien oder dem Kauf eines Baugrundstücks nicht an die sonst üblichen gesetzlichen Vorgaben gebunden sind. Sie können die Höhe der Maklerprovision direkt mit dem Makler aushandeln, was Ihnen ermöglicht, die Kostenstruktur besser an Ihre spezifischen Bedürfnisse anzupassen.
Steuerliche Absetzbarkeit für Vermieter, Käufer und Mieter
Vermieter können die Maklerkosten als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Käufer von Anlageobjekten hingegen können die Gebühren über die Anschaffungskosten abschreiben.
Dies bietet Ihnen als Vermieter einen erheblichen Vorteil, da die Maklerkosten Ihre steuerliche Belastung mindern. Als Käufer eines Anlageobjekts verteilen Sie die Kosten der Maklerprovision über die Nutzungsdauer der Immobilie, indem Sie diese über die Anschaffungskosten abschreiben.
Maklerprovision – Ihre Entscheidung für Sicherheit
Die Höhe der Maklerprovision kann variieren, doch investieren Sie in strukturierte Abläufe und Sicherheit bei Preisgestaltung und Vertragsabwicklung. Während beim Mieten das Bestellerprinzip die Kostenverteilung dominiert, teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision meist. Eine professionelle Unterstützung minimiert Risiken und hilft Ihnen, Fehler zu vermeiden.
FAQ – Maklerprovision wie hoch
Wie hoch sind die üblichen Maklerkosten?
Die üblichen Maklerkosten liegen beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern häufig zwischen 3,57 % pro Partei und 7,14 % insgesamt inklusive Mehrwertsteuer. In vielen Bundesländern teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision jeweils zur Hälfte. Grundlage dafür ist die gesetzliche Regelung zur Verteilung der Maklerkosten, die seit 2020 gilt. Wichtig ist jedoch: Die Höhe der Provision ist nicht bundesweit fest vorgeschrieben, sondern wird im Maklervertrag vereinbart. Deshalb kann sie je nach Region, Objektart und Leistungsumfang unterschiedlich ausfallen.
Wie viel Provision bekommt man als Immobilienmakler?
Ein Immobilienmakler erhält seine Provision in der Regel nur dann, wenn durch seine Tätigkeit tatsächlich ein Kaufvertrag zustande kommt. Beim Verkauf von Häusern oder Eigentumswohnungen bewegt sich die Provision je nach Bundesland und Vereinbarung größtenteils zwischen etwa 3 % und 8 % des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer. In der Praxis wird die Provision häufig zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Für den Makler bedeutet das: Je höher der Verkaufspreis und je klarer die vertragliche Vereinbarung, desto höher fällt auch die Vergütung aus.
Wie kann ich die Maklerprovision beim Hausverkauf umgehen?
Die Maklerprovision lässt sich umgehen, wenn Sie Ihr Haus vollständig privat verkaufen und keinen Makler beauftragen. Auch ein Maklervertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen widerrufen oder ordentlich gekündigt werden, sofern Fristen und Vertragsbedingungen eingehalten werden. Allerdings sollte man dabei vorsichtig sein: Hat der Makler bereits nachweislich Käufer und Verkäufer zusammengebracht und kommt später ein Kaufvertrag zustande, kann trotzdem ein Provisionsanspruch entstehen. Oft ist es sinnvoller, die Provision vor Vertragsabschluss zu verhandeln, statt sie nachträglich umgehen zu wollen.
Wie berechnet man die Maklergebühr?
Die Maklergebühr wird meistens als Prozentsatz des notariell beurkundeten Kaufpreises berechnet. Verkauft sich eine Immobilie beispielsweise für 400.000 Euro und die Gesamtprovision beträgt 7,14 %, entstehen Maklerkosten von 28.560 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Teilen Käufer und Verkäufer die Provision hälftig, zahlt jede Partei 14.280 Euro. Entscheidend ist immer, welcher Provisionssatz im Maklervertrag vereinbart wurde und ob die Kosten zwischen beiden Parteien geteilt werden.
Was ist der teuerste Fehler beim Hausverkauf?
Der teuerste Fehler beim Hausverkauf ist häufig eine falsche Preisfestlegung zu Beginn. Wird der Angebotspreis zu hoch angesetzt, bleibt die Immobilie lange am Markt, verliert an Attraktivität und muss später oft deutlich reduziert werden. Wird der Preis zu niedrig angesetzt, verschenken Eigentümer bares Geld. Bei einer Immobilie im Wert von 400.000 Euro können Fehlbewertungen schnell Verluste von 20.000 bis 60.000 Euro verursachen. Deshalb ist eine professionelle Immobilienbewertung vor dem Verkaufsstart besonders wichtig.
Ist der Makler bei einem Notartermin dabei?
Ein Makler muss beim Notartermin nicht zwingend anwesend sein. Seine Hauptaufgabe besteht darin, Käufer und Verkäufer zusammenzubringen und den Abschluss des Kaufvertrags vorzubereiten. Ist diese Leistung erbracht und kommt es zum notariellen Kaufvertrag, kann der Provisionsanspruch auch ohne Anwesenheit beim Notar entstehen. Viele Makler begleiten den Termin dennoch, um offene Fragen zu klären und für einen reibungslosen Ablauf zu sorgen.
Sind 80.000 Euro Gehalt viel?
Ein Bruttojahresgehalt von 80.000 Euro gilt in Deutschland als hervorragendes Einkommen. Es liegt deutlich über dem Durchschnitt und ermöglicht vielen Menschen einen komfortablen Lebensstandard. Wie viel davon netto übrig bleibt, hängt jedoch von Steuerklasse, Wohnort, Familienstand, Krankenversicherung und weiteren Faktoren ab. Für Immobilienmakler ist ein solches Einkommen grundsätzlich möglich, aber stark von Erfahrung, Region, Verkaufsvolumen und persönlichem Erfolg abhängig.
Welchen Prozentsatz nehmen die meisten Immobilienmakler?
Die meisten Immobilienmakler berechnen beim Verkauf einer Immobilie eine Provision, die sich am Kaufpreis orientiert. In Deutschland liegt die Gesamtprovision häufig zwischen rund 5,95 % und 7,14 % inklusive Mehrwertsteuer. In vielen Fällen zahlen Käufer und Verkäufer jeweils die Hälfte. Der genaue Prozentsatz hängt vom Bundesland, vom Maklervertrag und von der individuellen Verhandlung ab. Bei sehr hochwertigen Immobilien kann die Provision teilweise auch gesondert vereinbart werden.
Wann darf ein Makler keine Provision verlangen?
Ein Makler darf keine Provision verlangen, wenn die gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Dazu gehört unter anderem, dass der Maklervertrag bei Wohnimmobilien in Textform abgeschlossen wurde, also zum Beispiel per E-Mail oder schriftlich. Außerdem muss der Makler nachweisen können, dass seine Tätigkeit ursächlich für den Vertragsabschluss war. Kommt kein Kaufvertrag zustande oder wurde der Käufer nicht durch den Makler vermittelt, besteht in der Regel kein Provisionsanspruch.
Ist es sinnvoll, ein Haus ohne Makler zu verkaufen?
Ein Hausverkauf ohne Makler kann sinnvoll sein, wenn Eigentümer genügend Zeit, Marktkenntnis und Verhandlungserfahrung mitbringen. Der größte Vorteil liegt darin, dass keine Maklerprovision anfällt. Gleichzeitig übernehmen Verkäufer aber alle Aufgaben selbst: Preisermittlung, Unterlagenbeschaffung, Exposé, Vermarktung, Besichtigungen, Bonitätsprüfung, Verhandlung und Notarvorbereitung. Wer den Markt falsch einschätzt oder ungeeignete Käufer auswählt, riskiert finanzielle Nachteile. Deshalb lohnt sich ein Privatverkauf vor allem für Eigentümer, die sich hervorragend auskennen und den Aufwand realistisch einschätzen können.
Quellen:
- Die Maklerprovision; Durchsetzung und Abwehr; Von Carsten Wilke · 2013; ISBN: 9783839153062, 3839153069
- Auswirkungen des Bestellerprinzips gem. § 2 Abs. 1 (a) Wohnungsvermittlungsgesetz auf Wohnungsvermittler, Vermieter und Mieter; Von Amanda Elia · 2018; ISBN: 9783668731059, 3668731055
- Investieren in Immobilien wie ein Profi; So bauen Sie ein Vermögen auf und sorgen für das Alter vor; Von Matthias Hoffmann · 2024; ISBN: 9783648178119, 3648178113
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