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Wie lange dauert es vom Notartermin bis zur Kaufpreiszahlung?

Nach Ihrem Notartermin fragen Sie sich sicherlich, wie lange es noch bis zur Kaufpreiszahlung dauert. Der Immobilienkauf erreicht hier einen wichtigen Meilenstein, doch die eigentliche Kaufpreiszahlung und der Besitzwechsel erfolgen zeitversetzt. Dieser komplexe Prozess hängt von verschiedenen Fristen und regionalen Faktoren ab.

Notartermin bis Kaufpreiszahlung

Das Wichtigste in Kürze:

  • Vom Notartermin bis zur Kaufpreiszahlung vergehen in der Regel etwa 4 bis 6 Wochen.
  • Verzögerungen entstehen häufig durch Bearbeitungszeiten beim Grundbuchamt und bei Behörden.
  • Kaufnebenkosten von 10 bis 15 % des Kaufpreises sollten frühzeitig in die Finanzierung eingeplant werden.

Wie lange dauert es vom Notartermin bis zur Kaufpreiszahlung?

Der zeitliche Ablauf: Von der Beurkundung bis zum Geldeingang

Die Gesamtdauer vom Notartermin bis zum Geld auf Ihrem Verkäuferkonto beträgt in der Regel 4 bis 6 Wochen. Der Notartermin selbst nimmt hierbei nur 30-90 Minuten in Anspruch. Danach beginnt ein gestaffelter Prozess, der verschiedene Behörden und Fristen involviert, bis alle Voraussetzungen für die Kaufpreiszahlung erfüllt sind und Sie das Geld erhalten.

Die Phasen unmittelbar nach der Beurkundung

Unmittelbar nach dem Notartermin folgt der Antrag auf eine Auflassungsvormerkung, der 1 bis 3 Tage dauert. Dies sichert Ihren Anspruch als Käufer im Grundbuch und ist ein entscheidender erster Schritt.

Fristen für Grundbuchamt und Behörden

Anschließend nimmt die Eintragung der Auflassungsvormerkung durch das Grundbuchamt 2 bis 8 Wochen in Anspruch. Parallel dazu benötigt die Gemeinde für die Ausstellung der sogenannten Negativbescheinigung, die besagt, dass kein Vorkaufsrecht besteht, 2 bis 6 Wochen.

Jede dieser Fristen ist entscheidend, da die Fälligkeitsmitteilung erst erfolgen kann, wenn alle genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Sie sehen also, dass die Bearbeitungszeiten der Ämter einen erheblichen Teil der Gesamtdauer ausmachen und diese maßgeblich beeinflussen.

Die Bedeutung der Fälligkeitsmitteilung

Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Fälligkeitsmitteilung innerhalb von 3 bis 7 Tagen. Diese Mitteilung ist das Signal für Sie als Käufer, die Überweisung des Kaufpreises vorzunehmen.

Ab dem Erhalt der Fälligkeitsmitteilung haben Sie als Käufer in der Regel 10 bis 14 Tage Zeit, um den Kaufpreis zu überweisen. Erst nach Eingang dieser Zahlung auf dem Notaranderkonto oder direkt auf Ihrem Verkäuferkonto ist der Prozess vollständig abgeschlossen.

Finanzielle Planung: Kaufnebenkosten und Eigenkapital

Neben dem eigentlichen Kaufpreis für Ihre Wunschimmobilie dürfen Sie die anfallenden Nebenkosten nicht unterschätzen. Diese zusätzlichen Ausgaben summieren sich schnell auf 10 bis 15 % des Kaufpreises und müssen in Ihrer Finanzierungsplanung unbedingt berücksichtigt werden. Die meisten Banken finanzieren nämlich nur den reinen Kaufpreis, sodass Sie die Nebenkosten in der Regel aus Eigenkapital decken müssen.

Aufschlüsselung der Steuern und Gebühren

Dabei entfallen 3,5 % bis 6,5 % auf die Grunderwerbsteuer, je nach Bundesland. Hinzu kommen Notarkosten von rund 1,0 % für den Kaufvertrag und 0,3-0,5 % für die Grundschuld. Für die Grundbucheintragung sind weitere 0,5 % des Kaufpreises zu veranschlagen.

Maklerprovision und das Bestellerprinzip

Seit Ende 2020 wird die Maklerprovision meist geteilt, wobei jede Seite ca. 3,57 % des Kaufpreises trägt. Dies ist ein wichtiger Punkt in Ihrer Kalkulation.

Diese Neuregelung der Maklerprovision, die seit Ende 2020 in Kraft ist, hat zu einer faireren Verteilung der Kosten geführt. Früher trug oft der Käufer die gesamte Provision. Nun jedoch wird die Maklerprovision in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt, sodass jede Partei etwa 3,57 % des Kaufpreises als Provision zu zahlen hat. Dies bedeutet eine erhebliche Entlastung für Sie als Käufer und sollte bei Ihrer Budgetplanung berücksichtigt werden.

Eigenkapitalbedarf für die Finanzierungssicherheit

Da Banken oft nur den Kaufpreis finanzieren, müssen diese Kosten meist aus Eigenkapital gedeckt werden, um Ihre Finanzierungssicherheit zu gewährleisten. Dies ist entscheidend.

Die Notwendigkeit, die Kaufnebenkosten aus Eigenkapital zu bestreiten, ist ein zentraler Aspekt Ihrer finanziellen Planung. Viele Banken finanzieren ausschließlich den Kaufpreis der Immobilie selbst. Das bedeutet, dass die oben genannten Kosten – Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchgebühren sowie die Maklerprovision – aus Ihren eigenen Ersparnissen stammen müssen. Ein ausreichendes Eigenkapital ist somit nicht nur ein Zeichen Ihrer finanziellen Stabilität, sondern auch eine Voraussetzung, um überhaupt eine Immobilienfinanzierung zu erhalten und die Transaktion erfolgreich abzuschließen.

Unterschätzte Zusatzkosten und administrative Schritte nach der Zahlung

Dennoch sollten Sie nach der Kaufpreiszahlung nicht davon ausgehen, dass alle finanziellen und administrativen Hürden genommen sind. Zahlreiche unterschätzte Zusatzkosten und weitere administrative Schritte warten auf Sie, bevor Sie sich tatsächlich als vollständiger Eigentümer im Grundbuch wiederfinden. Es ist entscheidend, diese Posten von Anfang an in Ihre Finanzplanung einzubeziehen, um unerwartete Ausgaben zu vermeiden und den gesamten Prozess reibungslos zu gestalten.

Kleinteilige Gebühren und laufende Kosten

Zunächst sollten Sie neben den Hauptkosten 200 bis 500 Euro für beglaubigte Abschriften (20-50 €) und neue Grundbuchauszüge (10-30 €) einplanen. Ebenso werden Versicherungen wie die Gebäudeversicherung (300-1.500 €) fällig, die Sie nicht außer Acht lassen dürfen.

Der formale Weg zur endgültigen Eigentumsumschreibung

Anschließend stellt das Finanzamt den Grunderwerbsteuerbescheid aus, was 4-8 Wochen dauern kann. Erst nach dessen Bezahlung erhalten Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung (2-6 Wochen später).

Dieser Bescheid ist ein zentrales Dokument, das bestätigt, dass Sie Ihrer steuerlichen Pflicht nachgekommen sind. Ohne diese Bescheinigung ist eine endgültige Eintragung als Eigentümer im Grundbuch nicht möglich. Die gesamte Prozedur, von der Zahlung bis zur endgültigen Eintragung im Grundbuch, nimmt insgesamt 3-6 Monate in Anspruch, eine Zeitspanne, die Sie unbedingt berücksichtigen sollten.

Fazit: Wie lange dauert es vom Notartermin bis zur Kaufpreiszahlung?

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Sie für den Prozess von der Beurkundung bis zum Geldfluss mehrere Wochen einplanen müssen. Eine sorgfältige Koordination zwischen Notar, Banken und Behörden ist hierbei entscheidend. Eine frühzeitige Klärung Ihrer Finanzierung und der Grundbuchlasten ist für einen reibungslosen Ablauf unerlässlich.

S Immobilienpartner unterstützt Sie dabei, alle Fragen zu Notarkosten, Nebenkosten und der Wertermittlung der Immobilie zu klären, und begleitet Sie sicher von der Planung bis zur Vertragsunterzeichnung.

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FAQ – Wie lange dauert es vom Notartermin bis zur Kaufpreiszahlung?

In der Regel dauert es etwa 4 bis 6 Wochen vom Notartermin bis zur Kaufpreiszahlung auf dem Verkäuferkonto. Entscheidend sind dabei die Bearbeitungszeiten des Grundbuchamts, die Eintragung der Auflassungsvormerkung sowie die Fälligkeitsmitteilung des Notars.

Ein Notar kann den Ablauf beschleunigen, indem er Unterlagen schnell an das Grundbuchamt weiterleitet, fehlende Dokumente frühzeitig anfordert und die Fälligkeitsmitteilung unmittelbar nach Vorliegen aller Voraussetzungen versendet. Auch eine gute Vorbereitung aller Beteiligten hilft, Verzögerungen zu vermeiden.

Die Schlüsselübergabe erfolgt meist nach vollständiger Kaufpreiszahlung. Üblicherweise liegt sie daher etwa 4 bis 8 Wochen nach dem Notartermin, sofern im Kaufvertrag kein anderer Termin vereinbart wurde.

Ja, auch nach dem Notartermin können Probleme auftreten. Beispielsweise kann sich die Finanzierung verzögern, Unterlagen können fehlen oder Behörden länger für Bearbeitungen benötigen. In seltenen Fällen platzt der Kauf, wenn der Käufer den Kaufpreis nicht fristgerecht zahlt.

Bei einem Kaufpreis von 300.000 € liegen die Notarkosten inklusive Grundbuchgebühren meist zwischen 4.500 € und 6.000 €. Die genaue Höhe hängt davon ab, ob zusätzlich eine Grundschuld eingetragen wird.

Der teuerste Fehler beim Hausverkauf ist häufig ein zu niedrig angesetzter Verkaufspreis. Dadurch verlieren Verkäufer oft mehrere zehntausend Euro. Auch verschwiegene Mängel oder unvollständige Unterlagen können später hohe Kosten verursachen.

Bei einem Immobilienkaufpreis von 400.000 € betragen Notar- und Grundbuchkosten zusammen meist etwa 6.000 € bis 8.000 €. Darin enthalten sind die Beurkundung des Kaufvertrags sowie die Eintragungen im Grundbuch.

Zu den häufigsten Problemen zählen formale Fehler oder fehlende Angaben in Unterlagen, die Verzögerungen bei der Grundbucheintragung verursachen können. Schwerwiegende Fehler sind jedoch selten, da Notare gesetzlich zu besonderer Sorgfalt verpflichtet sind.

Zuerst wird normalerweise der Kaufpreis gezahlt. Die Grunderwerbsteuer wird anschließend vom Finanzamt per Bescheid angefordert. Erst nach Zahlung der Steuer erhalten Käufer die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die endgültige Eigentumsumschreibung.

Versteckte Mängel sind Schäden oder Defekte, die bei einer normalen Besichtigung nicht erkennbar sind. Dazu zählen beispielsweise Feuchtigkeit in Wänden, Schimmel, undichte Dächer, versteckte Rohrschäden oder Probleme mit der Elektrik. Verkäufer müssen bekannte versteckte Mängel offenlegen.

Quellen:

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