Stimulation des Wohnungsbausektors
Die Bundesregierung hofft, durch die Förderung des Wohnungsmarktes und die Schaffung nachhaltigerer Gebäude einen Beitrag zur Reduzierung des Energieverbrauchs zu leisten. Derzeit wird im Bundestag über die Befristung der degressiven Abschreibung im Rahmen des Wachstumschancengesetzes beraten, was weitere Impulse für die Baubranche bedeuten könnte.
Um von dieser Regelung zu profitieren, müssen Baubeginn oder Kaufvertrag zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 erfolgen.
Reduzierung des Energieverbrauchs
Das deutsche Steuerrecht erfährt vielleicht eine bedeutende Änderung im Bereich des Wohnungsbaus die darauf abzielt, Anreize für die Schaffung energieeffizienter Wohngebäude zu setzen. Die Bundesregierung plant die Einführung einer Sonderabschreibung für den Wohnungsbau, die ab dem 1. Oktober 2023 für einen Zeitraum von sechs Jahren g elten würde.Diese Abschreibung ist auf Gebäude mit einem Wohnungsstandard von 55 oder höher beschränkt und soll dann bis zum Jahr 2030 in Kraft bleiben.
Die Grundidee hinter dieser Maßnahme ist die Stimulation des Wohnungsbausektors und die Reduzierung des Energieverbrauchs. Um dies zu erreichen, werden neue Gebäude derzeit mit einem festen Prozentsatz abgeschrieben. Mit der Einführung der Sonderabschreibung sollen Bauvorhaben beschleunigt umgesetzt werden, insbesondere wenn sie energieeffizientere Gebäude schaffen.