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Spekulationssteuer bei Immobilien

Als Eigentümer sollten Sie die Regeln der Spekulationssteuer genau kennen: Sie betrifft Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, wie vermietete Immobilien, und wirkt über die Spekulationsfrist auf Ihre Steuerlast. Mit gezielter Planung können Sie Steuerbelastungen minimieren und fundierte Verkaufsentscheidungen treffen.

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Das Wichtigste in Kürze:

  • Spekulationssteuer ist im Wesentlichen Einkommensteuer auf private Veräußerungsgewinne (§23 EStG) und betrifft z.B. Immobilien, Gold und Kryptowährungen; bei vermieteten Immobilien gilt typischerweise eine Spekulationsfrist von zehn Jahren.
  • Fällig wird sie, wenn innerhalb der jeweiligen Spekulationsfrist mit Gewinn verkauft wird (z.B. 1 Jahr für Bitcoin/Gold/Schmuck, 10 Jahre für vermietete Immobilien); durchgehend selbstgenutzte Immobilien sind steuerfrei.
  • Die Höhe richtet sich nach dem progressiven Einkommensteuersatz: zu versteuernder Gewinn = Verkaufspreis + Abschreibungen − Kaufpreis − abzugsfähige Kauf-/Verkaufskosten; die Freigrenze von 1.000 Euro ist praktisch irrelevant.

Was ist die Spekulationssteuer?

Definition und Überblick

Nach § 23 EStG gilt für private Veräußerungsgeschäfte: Verkaufen Sie als Privatperson Immobilien, Gold, Kunst, Schmuck oder Kryptowährungen mit Gewinn, erhöht dieser Veräußerungsgewinn Ihr zu versteuerndes Einkommen und wird mit Ihrem individuellen Einkommensteuersatz besteuert – die umgangssprachliche Spekulationssteuer. Bei vermieteten Immobilien beträgt die Spekulationsfrist 10 Jahre, bei beweglichen Wirtschaftsgütern in der Regel 1 Jahr; nach Ablauf der Frist entfällt die Steuerpflicht.

Historischer Hintergrund und Zweck

Ursprünglich dient die Regelung dem Eindämmen kurzfristiger Gewinnspekulationen und dem Schutz knapper Güter wie Wohnraum; Sie soll gezieltes „Flipping“ unattraktiver machen. Gleichzeitig trennt das System private von gewerblichen Veräußerungen: Bei häufiger Handelstätigkeit stuft das Finanzamt Sie leicht als gewerblich ein, was Gewerbesteuer nach sich ziehen kann.

Konkreter bedeutet das für Sie: Die zehnjährige Haltefrist bei vermieteten Immobilien incentiviert langfristige Vermietung, während die einjährige Frist bei beweglichen Werten deren hohe Liquidität berücksichtigt. Zudem ist die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte mit 1.000 € (bis 2023: 600 €) für Immobilien praktisch irrelevant. Sie müssen außerdem bereits in Anspruch genommene Abschreibungen (AfA) dem Veräußerungsgewinn hinzurechnen; verkaufen Sie beispielsweise vor Ablauf der Frist und erzielen einen Veräußerungsgewinn von 40.000 €, erhöht dies Ihr zu versteuerndes Einkommen entsprechend und kann Ihren Grenzsteuersatz deutlich anheben (siehe das Beispiel mit 35.000 € Jahreseinkommen und Gesamteinkommen 75.000 €).

Anwendbarkeit der Spekulationssteuer

Private vs. gewerbliche Transaktionen

Als Privatperson greift § 23 EStG: Sie versteuern Veräußerungsgewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften; das Finanzamt kann jedoch bei Häufung von Verkäufen Gewerblichkeit unterstellen. Verkaufen Sie nur ein oder zwei Immobilien im Leben, bleibt meist Privatvermögen, führen Sie dagegen regelmäßig Käufe/Verkäufe von Immobilien, Schmuck oder Kunst (z. B. mehrere Objekte binnen weniger Jahre) durch, fallen Gewerbesteuerpflicht und der Wegfall privilegierter Fristen an.

Geltungsbereich der steuerpflichtigen Vermögenswerte

Immobilien unterliegen einer zehnjährigen Spekulationsfrist, während Kryptowährungen, Gold und Schmuck eine einjährige Haltefrist haben; Aktien und andere Finanzinstrumente folgen eigenen Regeln. Wenn Sie eine vermietete Eigentumswohnung innerhalb von zehn Jahren verkaufen, ist der Gewinn steuerpflichtig, bei durchgehender Eigennutzung im Verkaufsjahr und den zwei Vorjahren hingegen steuerfrei.

Konkreter betrachtet werden beim Immobilienverkauf auch AfA-Zurechnungen und veräußerungsnahe Kosten berücksichtigt: Sie dürfen Anschaffungsnebenkosten und Verkaufsprovisionen absetzen, müssen aber bereits geltend gemachte Abschreibungen hinzurechnen. Beispiel: Verkaufen Sie Bitcoin nach 14 Monaten, ist der Gewinn in der Regel steuerfrei; verkaufen Sie eine vermietete Wohnung nach acht Jahren, bleibt der Gewinn steuerpflichtig.

Voraussetzungen für die Anwendbarkeit

Spekulationssteuer greift nur, wenn ein positiver Veräußerungsgewinn vorliegt und der Verkauf innerhalb der für den Vermögenswert geltenden Frist erfolgt; zudem fließen Gewinnerzielungsabsicht, Verkaufshäufigkeit und Nutzungsdauer in die Beurteilung ein. Für Immobilien ist die Freigrenze von 1.000 Euro praktisch irrelevant; maßgeblich sind Ihre Anschaffungs- und Veräußerungskosten sowie die bereits vorgenommenen AfA‑Zurechnungen.

Zur konkreten Anwendung: Ermitteln Sie den steuerpflichtigen Gewinn als Verkaufspreis plus hinzugerechnete AfA minus Anschaffungskosten und abzugsfähige Veräußerungskosten; diesen Betrag addieren Sie zu Ihrem Jahres‑Einkommen. In der Praxis kann ein Gewinn von 40.000 Euro, wie im Beispiel zuvor, Ihr zu versteuerndes Einkommen deutlich erhöhen und so den Grenzsteuersatz spürbar anheben; bei wiederholten Verkäufen (z. B. fünf Transaktionen in drei Jahren) wird häufig Gewerblichkeit angenommen.

Spekulationsfrist

Dauer der Spekulationsfrist für verschiedene Vermögenswerte

Bei kurzfristigen Wertgegenständen wie Bitcoin, Gold oder Schmuck beträgt die Spekulationsfrist in der Regel 1 Jahr; verkaufen Sie innerhalb dieses Jahres mit Gewinn, ist der Veräußerungsgewinn steuerpflichtig. Bei vermieteten Immobilien hingegen liegt die Haltefrist typischerweise bei 10 Jahren; ein Verkauf nach Ablauf dieser Frist führt für Sie normalerweise zu keiner Einkommensteuer auf den Gewinn. Durchgehend selbstgenutzte Immobilien können Sie jederzeit steuerfrei veräußern.

Folgen beim Überschreiten der Spekulationsfrist

Überschreiten Sie die jeweilige Frist, müssen Sie den Veräußerungsgewinn in der Regel nicht mehr Ihrer Einkommensteuer unterwerfen; bei einer vermieteten Immobilie nach 10 Jahren entfällt die Spekulationssteuer. Dadurch vermeiden Sie, dass Ihr Jahresbrutto durch den Verkaufsgewinn steigt und Sie in einen höheren progressiven Steuersatz rutschen.

Praktisch bedeutet das für Sie: Nach Ablauf der Frist ist keine Hinzurechnung des Verkaufsgewinns zu Ihrem zu versteuernden Einkommen nötig, wodurch auch Effekte wie der im Beispiel genannte Anstieg von 35.000 auf 75.000 Euro wegfallen. Bewahren Sie dennoch Kauf- und Verkaufsunterlagen auf, da das Finanzamt Nachweise zur Haltedauer verlangen kann.

Sonderfälle und Ausnahmen

Es gibt Ausnahmen: die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte liegt bei nur 1.000 Euro und ist praktisch oft irrelevant; außerdem kann bei häufigen Verkäufen innerhalb kurzer Zeit das Finanzamt gewerbliche Absicht unterstellen, womit andere Steuern greifen. Bei Gewerblichkeit gilt keine Spekulationsfrist, und Gewinne werden als gewerbliche Einkünfte behandelt.

Konkrete Beispiele: Wenn Sie innerhalb kurzer Zeit mehrere Schmuckstücke oder Kryptowährungen gewinnbringend verkaufen, riskieren Sie eine Einstufung als Gewerbetreibender und damit Gewerbesteuerpflicht. Streuen Sie Verkäufe zeitlich und dokumentieren Sie Nutzungs- bzw. Haltedauern, um Ausnahmeregelungen und die 10-Jahres-Frist bei Immobilien klar nachweisen zu können.

Berechnung der Spekulationssteuer

Veräußerungsgewinn verstehen

Der steuerrelevante Veräußerungsgewinn ergibt sich grob aus: Verkaufspreis + bereits in Anspruch genommene Abschreibungen (AfA) − ursprünglicher Kaufpreis − anzurechnende Kauf‑/Verkaufskosten. Beispiel: Kauf 200.000 €, Verkauf 300.000 €, AfA 20.000 €, Verkaufsnebenkosten 10.000 € → zu versteuernder Gewinn = 300.000 + 20.000 − 200.000 − 10.000 = 110.000 €.

Abzugsfähige Ausgaben und Kosten

Als abzugsfähig gelten insbesondere unmittelbar mit Erwerb oder Veräußerung verbundene Kosten: Maklerprovision, Notar‑ und Grundbuchkosten, Gutachter‑ und Inseratskosten sowie nachweisbare Verkaufs‑ und Sanierungskosten; AfA wird hingegen dem Gewinn hinzugerechnet, nicht abgezogen.

Genauer: Nur Ausgaben, die Sie direkt dem Kauf oder Verkauf zurechnen können, mindern den Veräußerungsgewinn. So reduziert etwa eine Maklerprovision von 5 % bei einem Verkaufspreis von 300.000 € den Gewinn um 15.000 €. Grunderwerbsteuer und Anschaffungsnebenkosten werden bei der Gewinnermittlung berücksichtigt; laufende Werbungskosten, die bereits steuerlich geltend gemacht wurden, sind separat zu prüfen, da Doppelabzug vermieden werden muss.

Einkommensteuersätze und ihre Auswirkungen

Da der Veräußerungsgewinn Ihrem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet wird, erhöht er Ihren Durchschnitts‑ und ggf. Grenzsteuersatz. Beispiel aus der Praxis: Einkommen 35.000 € + Veräußerungsgewinn 40.000 € → Gesamt 75.000 €; Steuersatz steigt von ~16,48 % auf ~27,45 % (alleinstehend), wodurch die Steuerlast deutlich ansteigt.

Wichtig ist, dass nicht der pauschale Einkommensteuersatz auf den Gewinn gilt, sondern die tatsächliche Mehrsteuer durch das höhere Gesamteinkommen. Im Beispiel verursacht der Gewinn eine Mehreinkommensteuer von 14.820 € auf 40.000 € Gewinn (= ~37,1 % effektive Belastung). Bei verheirateten Steuerpflichtigen mit Splitting kann die effektive Belastung deutlich niedriger ausfallen (im Beispiel ~27,5 %), und ein Aufschub bis Ablauf der zehnjährigen Frist beseitigt die Steuerpflicht komplett.

Praktische Rechenbeispiele

Manuelle Berechnungsschritte

Berechnen Sie zuerst den steuerrelevanten Gewinn: Verkaufspreis + bisherige AfA − Kaufpreis − abzugsfähige Nebenkosten. Addieren Sie diesen Gewinn zu Ihrem Jahresbrutto (z. B. 35.000 € + 40.000 € = 75.000 €). Lesen Sie anschließend den neuen Einkommensteuersatz bzw. die Steuerlast aus der Tabelle ab und berechnen die zusätzliche Steuerlast (Gewinn × marginaler Steuersatz bzw. Differenz der Steuerbeträge).

Verwendung von Online-Rechnern

Geben Sie Verkaufspreis, Kaufpreis, AfA, Veräußerungskosten und Ihre Steuerklasse in einen Online-Rechner ein; dieser zeigt Ihnen binnen Sekunden den zu versteuernden Gewinn, den voraussichtlichen Grenzsteuersatz und die zu zahlende Einkommenssteuer. So erkennen Sie schnell, ob ein Verkauf vor Ablauf der Spekulationsfrist finanziell nachteilig ist oder ob ein Aufschub lohnt.

Beachten Sie, dass Rechner wie der immoverkauf24-Rechner standardisierte Annahmen verwenden und nur so genau sind wie Ihre Eingaben: sie berücksichtigen oft Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und Splittingtarif nur bei korrekter Angabe. Im Beispiel mit 35.000 € Einkommen und 40.000 € Gewinn ergibt der Rechner 75.000 € zu versteuerndes Einkommen und weist z. B. 20.588 € Einkommensteuer (Alleinstehend) aus; komplexe Sonderfälle sollten Sie zusätzlich mit einem Steuerberater prüfen.

Beispielszenarien und Ergebnisse

Prüfen Sie typische Szenarien: Beispiel A – Verkauf vor Ablauf mit 40.000 € Gewinn bei 35.000 € Jahreseinkommen erhöht Ihr zu versteuerndes Einkommen auf 75.000 € und führt zu deutlich höherer Steuer; Beispiel B – Verkauf nach zehn Jahren: bei identischem Gewinn entfällt die Spekulationssteuer komplett, sodass der Verkauf steuerfrei bleibt.

Für Sie konkret: Als Alleinstehender erhöht der Gewinn von 40.000 € Ihre Steuer laut Beispiel von 5.768 € auf 20.588 € (Steuersatz von 16,48 % auf 27,45 %), während Sie als verheirateter Alleinverdiener dank Splitting von 2.056 € auf 13.066 € kommen. Berücksichtigen Sie außerdem, dass in Anspruch genommene AfA hinzugerechnet wird und dass Abschreibungen, Verkaufsnebenkosten und mögliche Freibeträge Ihr Ergebnis merklich verändern können.

Auswirkungen der Spekulationssteuer auf Immobiliengeschäfte

Auswirkungen auf Verkäufer

Verkaufen Sie innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist, erhöht der Veräußerungsgewinn Ihr zu versteuerndes Einkommen und kann Ihren Steuersatz deutlich ansteigen lassen; bei einem Gewinn von 40.000 € stieg im Beispiel das zu versteuernde Einkommen auf 75.000 € und die Steuerlast für Alleinstehende von 5.768 € auf 20.588 € (Mehrbelastung: 14.820 €). Zudem müssen Sie bereits vorgenommene AfA hinzurechnen, was Ihren steuerpflichtigen Gewinn weiter erhöht.

Strategische Zeitpunktwahl beim Immobilienverkauf

Warten Sie idealerweise bis zum Ablauf der zehnjährigen Frist, denn dann fällt keine Spekulationssteuer an und Sie sparen gegebenenfalls mehrere zehntausend Euro; liegt das Fristende nur wenige Monate entfernt, kann ein Aufschub wirtschaftlich sinnvoll sein. Alternativ prüfen Sie den Verkauf in einem Jahr mit niedrigerem Einkommen, um den progressiven Steuersatz zu minimieren.

Konkreter sollten Sie eine Gegenrechnung anstellen: vergleichen Sie erwartete Preisentwicklung mit laufenden Kosten (z. B. Instandhaltungsaufwand, Mietausfallrisiko, Makler- und Notarkosten) und dem Steueraufwand bei sofortigem Verkauf. Bei einer erwarteten Veräußerungssumme, die den Gewinn von 40.000 € ergibt, führt ein Verkauf vor Fristablauf oft zu einer Mehrsteuer von rund 14.800 € im genannten Beispiel; demgegenüber stehen mögliche Wertsteigerungen während des Aufschubs und die Opportunitätskosten Ihrer Liquidität. Berücksichtigen Sie auch Marktzyklen: ein halbes Jahr kann Preisschwankungen von mehreren Prozentpunkten bringen, was die Steuerersparnis aufwiegen oder übertreffen kann.

Steuerliche Gestaltungsüberlegungen

Sie sollten alle abzugsfähigen Verkaufs- und Anschaffungskosten systematisch dokumentieren (Notar, Makler, Modernisierungen), da diese den steuerrelevanten Gewinn mindern. Ebenfalls sinnvoll ist die Planung des Verkaufsjahres: in einem Niedrigeinkommensjahr fällt Ihr Grenzsteuersatz geringer aus, wodurch die Belastung durch die Spekulationssteuer sinkt.

Praktisch empfiehlt es sich, vor dem Verkauf eine genaue Steuerrechnung durchzuführen: listen Sie Kaufpreis, Verkaufspreis, AfA-Hinzurechnung, Notar-, Makler- und Modernisierungskosten sowie eventuelle Abschreibungen auf. Prüfen Sie zudem, ob eine Verteilung des Verkaufszeitpunkts (z. B. abgestimmter Verkauf nach Renteneintritt oder in Jahren mit geringerem Arbeitseinkommen) sinnvoll ist. Halten Sie alle Belege mindestens für die steuerliche Prüfungsfrist bereit und ziehen Sie zur Feinplanung einen Steuerberater hinzu; ein Spekulationssteuer-Rechner kann zur ersten Einschätzung die möglichen Steuerbeträge (wie im Beispiel rund 14.820 € Mehrbelastung) schnell quantifizieren.

Spekulationssteuer

Sie sollten die Spekulationssteuer als Einkommensteuer auf Veräußerungsgewinne verstehen; bei Immobilien gilt meist eine zehnjährige Spekulationsfrist. Prüfen Sie vor Verkauf stets, ob die Frist abgelaufen ist, welche Kosten Sie geltend machen und wie der Gewinn Ihr zu versteuerndes Einkommen erhöht. Durch gezieltes Timing, korrekte Gewinnermittlung und steuerliche Beratung können Sie unnötige Belastungen vermeiden und Ihre Verkaufsentscheidung wirtschaftlich optimieren.

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FAQ

Die Spekulationssteuer ist keine eigene Steuerart, sondern die Besteuerung von Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG (auch gesucht als „Spekulationssteuer 23 EStG“). Bei der Spekulationssteuer auf Immobilien betrifft das vor allem den Gewinn aus dem Verkauf von Haus, Wohnung oder Grundstück.

Spekulationssteuer bei Immobilien fällt in der Regel an, wenn Sie eine nicht selbst genutzte Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist verkaufen und dabei einen Gewinn erzielen. Typische Voraussetzungen:

  • Verkauf innerhalb der 10‑Jahresfrist (Spekulationssteuer Frist / Spekulationssteuer 10 Jahre).
  • Keine steuerfreie Eigennutzung (Spekulationssteuer Eigennutzung).
  • Ihr Gewinn liegt über der Freigrenze von 1.000 € pro Person/Jahr (häufig als Spekulationssteuer Freibetrag gesucht).

Bei der Spekulationssteuer Immobilien gilt grundsätzlich die 10‑Jahresfrist: Verkaufen Sie ein Haus, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück nach mehr als zehn Jahren, ist der Gewinn in der Regel steuerfrei (Spekulationssteuer nach 10 Jahren). Verkaufen Sie innerhalb der Frist, kann Spekulationssteuer anfallen – es sei denn, eine Ausnahme greift.

Ja, das ist möglich, wenn die Eigennutzungs-Ausnahme erfüllt ist: Dann fällt keine Spekulationssteuer beim Hausverkauf an, wenn Sie die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den zwei vorangegangenen Kalenderjahren selbst bewohnt haben (umgangssprachlich „3‑Jahres‑Regel“ bzw. „Zwei‑Silvester‑Regel“, auch gesucht als „Spekulationssteuer Eigennutzung 3 Jahre“).

Die Steuerfreiheit kann auch für eine Zweitwohnung oder Ferienwohnung gelten, wenn Sie diese unentgeltlich selbst nutzen und die Voraussetzungen der Eigennutzungsregel (Verkaufsjahr und zwei Vorjahre) erfüllen.

Typische Ausnahmen bei der Spekulationssteuer Immobilie sind:

  • Eigennutzung im Verkaufsjahr und den zwei vorangegangenen Kalenderjahren.
  • Verkauf nach Ablauf der 10‑Jahresfrist.
  • Gewinn unter der Freigrenze von 1.000 € pro Person/Jahr.

Bei ErbeSchenkung oder Nießbrauch kann die Beurteilung komplexer sein (Spekulationssteuer Erbe / Spekulationssteuer Schenkung).

Die Spekulationssteuer ist Teil Ihrer Einkommensteuer. Das bedeutet: Der Gewinn aus dem Immobilienverkauf wird mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert (Spekulationssteuer Steuersatz). Vereinfacht gilt:

  • Gewinn = Verkaufspreis – (Anschaffungskosten + Erwerbsnebenkosten + zulässige Kosten/Veräußerungskosten)
  • Steuer = Gewinn × persönlicher Steuersatz

Daher wird häufig nach „Spekulationssteuer Immobilien berechnen“ oder „Spekulationssteuer berechnen Beispiel“ gesucht.

Wie hoch die Spekulationssteuer ist, hängt von Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz ab (in Deutschland typischerweise grob ca. 14 % bis 42 % zzgl. ggf. Solidaritätszuschlag/Kirchensteuer). Einen festen pauschalen Prozentsatz gibt es bei der Spekulationssteuer auf Immobilien nicht (Spekulationssteuer Höhe).

Ja. Die Spekulationssteuer bezieht sich nur auf den Veräußerungsgewinn, nicht auf den gesamten Verkaufspreis. Das Finanzamt erhält also nicht den kompletten Erlös, sondern besteuert nur den Gewinnanteil.

Ja, Sie finden online einen Spekulationssteuer Rechner bzw. Spekulationssteuerrechner (auch: Spekulationssteuer Grundstück Rechner). Solche Rechner liefern eine erste Orientierung, ersetzen aber keine verbindliche steuerliche Berechnung.

Sie müssen den Verkauf in der Regel dann in der Steuererklärung angeben, wenn Sie innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung verkaufen und keine Ausnahme (z. B. Eigennutzung) greift. Im Zweifel sollten Sie den Vorgang mit Steuerberatung klären.

Am sichersten vermeiden Sie Spekulationssteuer bei Immobilien, indem Sie

  • die 10‑Jahresfrist einhalten oder
  • die Voraussetzungen der Eigennutzung erfüllen (Verkaufsjahr + zwei Vorjahre).

Bei Spekulationssteuer geerbte Immobilie oder Spekulationssteuer nach Schenkung kommt es häufig darauf an, ob die Spekulationsfrist bereits abgelaufen ist und welche Anschaffungsdaten steuerlich maßgeblich sind. Bei einer Erbengemeinschaft können zusätzliche Besonderheiten gelten. Für konkrete Fälle ist Steuerberatung empfehlenswert.

Stand Ende Januar 2026 ist die Spekulationsfrist für Immobilien in Deutschland nicht abgeschafft. Die Regelung gilt weiterhin nach § 23 EStG.

Quellen:

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