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Hausordnung: Was sie regeln darf und was nicht

Eine Hausordnung regelt das Zusammenleben in einem Mehrfamilienhaus: Ruhezeiten, Reinigung, Müll, Nutzung von Keller und Hof. Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht, in der Praxis aber in fast jedem Mehrparteienhaus üblich. Verbindlich wird sie für Mieter durch den Mietvertrag, für Wohnungseigentümer durch einen Beschluss der Gemeinschaft. S Immobilienpartner erklärt, was eine Hausordnung regeln darf, welche Ruhezeiten in NRW gelten und wie ein Muster aufgebaut ist.

hausordnung

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Hausordnung ist keine Pflicht, aber sinnvoll für jedes Haus mit mehreren Parteien.
  • Für Mieter gilt sie, wenn sie Bestandteil des Mietvertrags ist.
  • In einer Eigentümergemeinschaft wird sie per Mehrheitsbeschluss aufgestellt.
  • Sie darf bestehende Rechte nur konkretisieren, nicht einschränken: Ein generelles Verbot von Besuch, Musik oder Kinderwagen ist unwirksam.
  • In NRW gilt Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr; eine gesetzliche Mittagsruhe gibt es nicht.

Was ist eine Hausordnung?

Eine Hausordnung ist ein Regelwerk für das Miteinander aller Bewohner eines Gebäudes. Sie soll Lärm, Schmutz und Schäden vermeiden, die Sicherheit gewährleisten und festlegen, wer welche Gemeinschaftsaufgaben übernimmt. Aufgestellt wird sie vom Vermieter oder, in Eigentumsanlagen, von der Eigentümergemeinschaft.

Ist die Hausordnung rechtlich bindend?

Wer? Wann ist die Hausordnung verbindlich? Änderungen
Mieter Wenn sie bei Vertragsschluss Bestandteil des Mietvertrags ist, zum Beispiel als Anlage Der Vermieter darf reine Ordnungsregeln später anpassen, aber keine neuen Pflichten wie Treppenhausreinigung einseitig einführen
Wohnungseigentümer Durch Beschluss der Eigentümerversammlung oder Regelung in der Gemeinschaftsordnung Per Mehrheitsbeschluss
Mieter in einer Eigentumswohnung Nur, wenn der vermietende Eigentümer sie in den Mietvertrag einbezogen hat Änderungen der WEG gelten nicht automatisch für den Mieter

Wichtig: Eine Hausordnung steht immer unter dem Mietvertrag und dem Gesetz. Regeln, die Mieter unangemessen benachteiligen, sind unwirksam, auch wenn sie unterschrieben wurden. Wie die Gemeinschaft Beschlüsse fasst, erklärt unser Ratgeber zur Eigentümergemeinschaft.

Was steht in einer Hausordnung?

Bereich Typische Regelungen
Ruhezeiten und Lärm Nachtruhe, Zimmerlautstärke, Regeln für Musizieren und Handwerksarbeiten
Reinigung Treppenhaus, Keller, Dachboden, Gehwege; Reinigungsplan oder Reinigungsfirma
Winterdienst Schneeräumen und Streuen, sofern nicht an eine Firma vergeben
Müll Mülltrennung, Standort der Tonnen, Sperrmüll
Gemeinschaftsräume Waschküche, Trockenraum, Fahrradkeller, Nutzungszeiten
Sicherheit Haustür nachts schließen, Fluchtwege freihalten, keine brennbaren Gegenstände im Treppenhaus
Balkon, Garten, Hof Grillen, Blumenkästen, Spielen, Nutzung der Gartenflächen
Energie und Wasser Lüften und Heizen, Frostschutz im Winter

Die Kosten für Treppenhausreinigung, Winterdienst oder Gartenpflege durch Firmen können Vermieter über die Betriebskosten umlegen. Welche Kosten das sind, zeigt unser Ratgeber zu den Betriebskosten einer Wohnung.

Hausordnung und Ruhezeiten in NRW

Zeitraum Regelung in Nordrhein-Westfalen
Nachtruhe 22 bis 6 Uhr nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz NRW; Lärm, der andere in ihrer Nachtruhe stört, ist verboten
Sonn- und Feiertage Ganztägig besonderer Schutz; laute Arbeiten wie Bohren oder Rasenmähen sind tabu
Mittagsruhe Gesetzlich nicht geregelt; gilt nur, wenn Hausordnung oder Mietvertrag sie festlegen, üblich 13 bis 15 Uhr
Geräte im Freien Rasenmäher und ähnliche Geräte in Wohngebieten werktags meist nur von 7 bis 20 Uhr erlaubt

Außerhalb der Ruhezeiten gilt Zimmerlautstärke nicht als starre Regel, aber als Maßstab: Normale Wohngeräusche müssen Nachbarn hinnehmen. Kinderlärm gilt grundsätzlich als sozialüblich und ist keine Ruhestörung.

Häufige Streitfragen

Frage Grundsatz
Darf ich auf dem Balkon grillen? Ein generelles Verbot per Hausordnung ist möglich. Ohne Regelung ist gelegentliches Grillen meist erlaubt, wenn Rauch die Nachbarn nicht erheblich belästigt; Elektrogrills sind unproblematischer.
Kinderwagen oder Rollator im Treppenhaus? Darf in der Regel abgestellt werden, wenn der Platz reicht, Fluchtwege frei bleiben und es keine zumutbare Alternative gibt. Ein pauschales Verbot ist meist unwirksam.
Schuhe, Pflanzen, Deko im Flur? Kann untersagt werden, vor allem aus Brandschutzgründen. Kurzfristiges Abstellen von Schuhen wird oft geduldet.
Haustiere? Die Hausordnung kann Kleintiere nicht verbieten. Ob Hunde oder Katzen erlaubt sind, entscheidet der Mietvertrag im Einzelfall; ein pauschales Verbot ist unwirksam.
Musizieren? Muss in angemessenem Umfang außerhalb der Ruhezeiten möglich bleiben; die Hausordnung kann Übungszeiten begrenzen.
Waschmaschine oder Duschen nachts? Kurzes Duschen ist erlaubt. Schleudernde Waschmaschinen nach 22 Uhr können die Nachtruhe stören.
Rauchen auf dem Balkon? Grundsätzlich erlaubt. Bei erheblicher Belästigung können Nachbarn verlangen, dass zu bestimmten Zeiten nicht geraucht wird.
Balkonkraftwerk? Keine Frage der Hausordnung: Mieter und Wohnungseigentümer haben grundsätzlich einen Anspruch auf Zustimmung.

Die Aussagen sind Grundsätze; Gerichte entscheiden immer im Einzelfall.

Was passiert bei Verstößen gegen die Hausordnung?

  1. Gespräch: Viele Probleme lassen sich direkt oder über einen Aushang klären.
  2. Hinweis durch Vermieter oder Verwalter: Schriftlich, mit konkreter Beschreibung des Verstoßes.
  3. Abmahnung: Bei wiederholten Verstößen durch den Vermieter; bei Eigentümern durch die Gemeinschaft.
  4. Unterlassungsklage: Wenn die Störung trotz Abmahnung weitergeht.
  5. Kündigung: Nur bei nachhaltigen, erheblichen Störungen des Hausfriedens, in der Regel nach Abmahnung.

Mieter, die unter Störungen leiden, können unter Umständen die Miete mindern. Ein Lärmprotokoll mit Datum, Uhrzeit und Art der Störung ist dabei die wichtigste Grundlage.

Hausordnung Muster: So ist sie aufgebaut

Der folgende Aufbau dient als Orientierung für ein Mehrfamilienhaus. Passen Sie ihn an Ihr Gebäude an und lassen Sie die finale Fassung bei Bedarf rechtlich prüfen.

  1. Geltungsbereich: „Diese Hausordnung gilt für alle Bewohner des Hauses [Adresse] und ist Bestandteil des Mietvertrags.“
  2. Ruhezeiten: Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr, Sonn- und Feiertage; ggf. Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr; Zimmerlautstärke zu jeder Zeit.
  3. Sicherheit: Haustür zwischen 22 und 6 Uhr geschlossen, aber nicht abgeschlossen; Treppenhäuser, Keller- und Dachbodengänge als Fluchtwege freihalten; keine brennbaren Stoffe im Keller.
  4. Reinigung: Treppenhausreinigung im wöchentlichen Wechsel nach Plan oder durch Reinigungsfirma; Verschmutzungen durch Umzug oder Renovierung sofort beseitigen.
  5. Winterdienst: Zuständigkeit, Zeiten (werktags ab 7 Uhr, sonn- und feiertags ab 9 Uhr) und Umfang.
  6. Müll: Mülltrennung nach den Vorgaben der Stadt, Standort der Tonnen, Sperrmüll nur nach Anmeldung.
  7. Gemeinschaftsräume: Nutzungszeiten für Waschküche und Trockenraum, Reinigung nach Benutzung.
  8. Balkon, Garten, Hof: Regeln zu Grillen, Bewässerung, Blumenkästen, Spielen.
  9. Heizen und Lüften: Regelmäßiges Stoßlüften, Frostschutz bei Abwesenheit.
  10. Schlussbestimmung: Vorrang von Mietvertrag und Gesetz; Datum und Unterschrift.

Fazit

Eine gute Hausordnung verhindert Streit, bevor er entsteht. Sie sollte klar, kurz und rechtlich sauber sein: Sie darf das Zusammenleben regeln, aber keine Rechte der Bewohner aushebeln. Vermieter binden sie am besten direkt in den Mietvertrag ein, Eigentümergemeinschaften beschließen sie in der Versammlung. Wenn Sie eine vermietete Wohnung oder ein Mehrfamilienhaus in Köln, Bonn oder Düsseldorf verkaufen möchten, unterstützt S Immobilienpartner Sie dabei, alle Unterlagen, auch Mietverträge und Hausordnung, für Käufer aufzubereiten.

FAQ – Hausordnung

Nein, eine Hausordnung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. In Mehrfamilienhäusern ist sie trotzdem sinnvoll, weil sie Ruhezeiten, Reinigung und Nutzung der Gemeinschaftsflächen klar regelt. Auch ohne Hausordnung gelten die gesetzlichen Regeln, zum Beispiel zur Nachtruhe.

Ja, wenn die Hausordnung Bestandteil Ihres Mietvertrags ist. Dann sind Verstöße Vertragsverletzungen, die zu Abmahnung und in schweren Fällen zur Kündigung führen können. Ist sie nicht Teil des Vertrags, gelten für Sie nur die gesetzlichen Regeln und reine Ordnungsvorgaben des Vermieters.

Reine Ordnungsregeln, etwa zur Nutzung des Fahrradkellers, darf der Vermieter anpassen, wenn es dafür sachliche Gründe gibt. Neue Pflichten, zum Beispiel Treppenhausreinigung oder Winterdienst, kann er dagegen nicht einseitig einführen. Dafür ist eine Vereinbarung mit dem Mieter nötig.

Die Eigentümerversammlung beschließt die Hausordnung mit einfacher Mehrheit, sofern die Gemeinschaftsordnung keine eigenen Regeln enthält. Vermietende Eigentümer müssen die Hausordnung in ihre Mietverträge einbeziehen, damit sie auch für ihre Mieter gilt.

Nein, eine allgemeine gesetzliche Mittagsruhe gibt es in NRW nicht. Sie gilt nur, wenn sie in der Hausordnung oder im Mietvertrag festgelegt ist, meist von 13 bis 15 Uhr. Gesetzlich geregelt ist dagegen die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr sowie der Schutz von Sonn- und Feiertagen.

Nein. Mieter und Eigentümer dürfen Besuch empfangen, auch über Nacht. Die Hausordnung kann nur Regeln aufstellen, die den Hausfrieden schützen, zum Beispiel zur Lautstärke. Erst wenn Gäste dauerhaft einziehen, kann eine Erlaubnis des Vermieters erforderlich sein.

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